Zwanzigstes Kapitel. Die Staatsformen. “ol
schärfsten erst nach der Thronbesteigung der Königin Viktoria.
Der Grundsatz der politischen Solidarität der Mitglieder des
Kabinetts, demzufolge mit dem Premierminister das ganze Kabinett
wechseln muß, datiert erst von dem Fall des Ministeriums North
(1782) durch das Mißtrauensvotum des Unterhauses. Bis zur
ersten Reformbill (1832) sind die Kabinettsmitglieder überwiegend
dem Oberhaus entnommen. Die Auflösung des Unterhauses als
Mittel des Kabinetts, um gegen die herrschende Majorität an die
Wähler zu appellieren, ist zuerst von dem jüngeren Pitt (1784)
in Anwendung gebracht worden. Ferner hatten bis zur Regierung
der Königin Viktoria die hannöverschen Monarchen, namentlich
seit Georg Ill, häufig versucht, ıhren Willen gegen den des
Parlamentes durchzusetzen, was ihnen auch oft gelang, wenn auch
weniger durch positive Machtentfaltung als durch heimliche Ränke
gegen die ihnen unbequemen Kabinette!). Erst seit dem Sturze
des Kabinetts Melbourne kann man von einem streng parlamen-
sondere Staatslehre (Ausgew. Schriften u. Reden Il 1911) S. 280 ff.; Ver-
fassungsänderung und Verfassungswandlung 1906 S.28ff., 34ff. Hier
sei auf meine Abhandlung über die Entwicklung des Ministeriums in
der konstitutionellen Monarchie, Grünhuts Zeitschrift X S. 321 (Schriften
u. Reden II S.108££f.) verwiesen. Vgl. ferner O.Hintze Die Entstehung der
modernen Staatsministerien (Histor. Ztschr. Bd. 100 [1908}) S.53£f., 92 ff.
1) Die Anschauungen von dem parlamentarischen System in England
pflegen von dem bedeutenden Einfluß der Krone unter den unmittel-
baren Vorgängern der Königin Viktoria nichts zu wissen. Der bekannte
Geschichtsschreiber des modernen Englands aber, McCarthy, beginnt
sein Werk (A history of our own times, new ed. I, London 1882 p. 12)
mit der Bemerkung, daß mit dem Tode Wilhelms IV. die Ära des persön-
lichen Regimes in England zu Ende ging, daß noch dieser König von
denı Rechte Gebrauch machte, Minister ganz nach Gutdünken zu ent-
lassen (King William still held to and exercised the right to dismiss his
ministers when he pleased, and because he pleased), was allerdings, wie
nunmehr aus den hinterlassenen Aufzeichnungen Lord Melbournes (Lord
Melbournes Papers 2. ed 1890 p. 220ff.) bekannt, nicht in dieser
schroffen Weise geschehen. Wilhelm IV. griff auch durch persönliche
Maßregeln in das Schicksal der Reformbill ein, indem er durch seinen
Privatsekretär widerstrebenden torystischen Lords mit einem Pairschub
drohte und. dadurch tatsächlich für die Vorlage eine Mehrheit im Öber-
haus erzielte. Sidney Low, The Governance of England 1904 p. 267E.
(deutsche Ausgabe 1908 S. 254 ff.), führt zutreffend aus, daß das heutige
typische Bild des englischen konstitutionellen Monarchen das der Königin
Viktoria ist, und meint, daß es für das ununterbrochene Funktionieren
der gegenwärtigen fakiischen Verfassung am besten wäre, wenn stets
an Stelle eines Mannes eine Frau herrschen müßte.