Full text: Allgemeine Staatslehre

Zwanzigstes Kapitel. Die Staatsformen. “ol 
schärfsten erst nach der Thronbesteigung der Königin Viktoria. 
Der Grundsatz der politischen Solidarität der Mitglieder des 
Kabinetts, demzufolge mit dem Premierminister das ganze Kabinett 
wechseln muß, datiert erst von dem Fall des Ministeriums North 
(1782) durch das Mißtrauensvotum des Unterhauses. Bis zur 
ersten Reformbill (1832) sind die Kabinettsmitglieder überwiegend 
dem Oberhaus entnommen. Die Auflösung des Unterhauses als 
Mittel des Kabinetts, um gegen die herrschende Majorität an die 
Wähler zu appellieren, ist zuerst von dem jüngeren Pitt (1784) 
in Anwendung gebracht worden. Ferner hatten bis zur Regierung 
der Königin Viktoria die hannöverschen Monarchen, namentlich 
seit Georg Ill, häufig versucht, ıhren Willen gegen den des 
Parlamentes durchzusetzen, was ihnen auch oft gelang, wenn auch 
weniger durch positive Machtentfaltung als durch heimliche Ränke 
gegen die ihnen unbequemen Kabinette!). Erst seit dem Sturze 
des Kabinetts Melbourne kann man von einem streng parlamen- 
  
sondere Staatslehre (Ausgew. Schriften u. Reden Il 1911) S. 280 ff.; Ver- 
fassungsänderung und Verfassungswandlung 1906 S.28ff., 34ff. Hier 
sei auf meine Abhandlung über die Entwicklung des Ministeriums in 
der konstitutionellen Monarchie, Grünhuts Zeitschrift X S. 321 (Schriften 
u. Reden II S.108££f.) verwiesen. Vgl. ferner O.Hintze Die Entstehung der 
modernen Staatsministerien (Histor. Ztschr. Bd. 100 [1908}) S.53£f., 92 ff. 
1) Die Anschauungen von dem parlamentarischen System in England 
pflegen von dem bedeutenden Einfluß der Krone unter den unmittel- 
baren Vorgängern der Königin Viktoria nichts zu wissen. Der bekannte 
Geschichtsschreiber des modernen Englands aber, McCarthy, beginnt 
sein Werk (A history of our own times, new ed. I, London 1882 p. 12) 
mit der Bemerkung, daß mit dem Tode Wilhelms IV. die Ära des persön- 
lichen Regimes in England zu Ende ging, daß noch dieser König von 
denı Rechte Gebrauch machte, Minister ganz nach Gutdünken zu ent- 
lassen (King William still held to and exercised the right to dismiss his 
ministers when he pleased, and because he pleased), was allerdings, wie 
nunmehr aus den hinterlassenen Aufzeichnungen Lord Melbournes (Lord 
Melbournes Papers 2. ed 1890 p. 220ff.) bekannt, nicht in dieser 
schroffen Weise geschehen. Wilhelm IV. griff auch durch persönliche 
Maßregeln in das Schicksal der Reformbill ein, indem er durch seinen 
Privatsekretär widerstrebenden torystischen Lords mit einem Pairschub 
drohte und. dadurch tatsächlich für die Vorlage eine Mehrheit im Öber- 
haus erzielte. Sidney Low, The Governance of England 1904 p. 267E. 
(deutsche Ausgabe 1908 S. 254 ff.), führt zutreffend aus, daß das heutige 
typische Bild des englischen konstitutionellen Monarchen das der Königin 
Viktoria ist, und meint, daß es für das ununterbrochene Funktionieren 
der gegenwärtigen fakiischen Verfassung am besten wäre, wenn stets 
an Stelle eines Mannes eine Frau herrschen müßte.
	        
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