Full text: Allgemeine Staatslehre

44 Erstes Buch. Einleitende Untersuchungen. 
sie hier unter anderem auf die Entscheidung der Tatfrage be- 
schränkt wird. 
Das Haus der Lords ist der höchste Gerichtshof des britischen 
Reiches. Deshalb konnten schon im 14. Jahrhundert Anklagen 
gegen hohe Staatsbeamte, die das Haus der Gemeinen erhob, nur 
vor diesem hohen Gerichtshofe verhandelt werden. Das nord- 
amerikanische Recht hat diese Institution des Impeachment rezi- 
piert. Das Repräsentantenhaus ist in solchem Falle Kläger, der 
Senat, die Repräsentation der Staaten, Richter. Der Senat ist aber 
keineswegs oberstes Gericht der Union!). Die englische Institution 
ıst daher von den Vereinigten Staaten umgebildet, nicht fort- 
gebildet worden. 
Die Adoption ist wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem 
Ahnenkultus entstanden. Weil nämlich Familienmitglieder den 
Manen der verstorbenen Ahnen das Mahl reichen mußten, erschien 
den arischen Völkern Kinderlosigkeit als das größte Übel. Daher 
wurde eine künstliche Agnation geschaffen, um die Kontinuität 
der Opfer nicht zu unterbrechen?). Die Adoption besteht auch 
heute noch fort. Sie hat sich aber umgebildet, nicht entwickelt, 
denn ihr heutiger Zweck steht zu ihrem ursprünglichen in keiner 
Beziehung. 
Die germanische Ehe ist vermutlich ursprünglich Raubehe, 
wird hierauf zur Kaufehe; an Stelle des Brautkaufes tritt später 
die Verlobung mit der Braut, der Kaufpreis wird zum Wittum. 
Zur Verlobung gesellt sich die Trauung durch den Muntwalt der 
Braut, wodurch der Bräutigam die Munt über die Braut erhält. 
Die katholische Kirche hat sodann Konsenserklärung der Braut- 
leute in Gegenwart des Pfarrers und zweier Zeugen verlangt, 
woraus wiederum die protestantische und die bürgerliche Form 
  
1) Bei dem Prozeß gegen einen Präsidenten der Union führt der 
Oberrichter der Union den Vorsitz, was wiederum nur eine äußerliche 
Anlehnung an die englische Institution ist, der gemäß beim Impeachment 
nicht, wie gewöhnlich, der Lordkanzler, sondern der Lord High Steward 
dem ‘Oberhause präsidiert. Motiviert wird dies freilich damit, daß der 
Vizepräsident, der regelmäßige Vorsitzende des Senates, der für den Fall 
der Verurteilung des Präsidenten an dessen Stelle träte, persönlich an dem 
Ausgange des Prozesses interessiert wäre. Vgl. Freund Öff. Recht d. 
Vereinigten Staaten v. Amerika 1911 S. 167. 
?) Vgl. Fustel de Coulanges La cit& antique 11. ed. 1885 liv. II 
chap. IV p.55ff. (deutsch von Paul Weiß 1907); E.Rohde Psyche 
2. Aufl. 1898 S. 251.
	        
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