Full text: Allgemeine Staatslehre

«66 Drittes Buch. Allgemeine Staatsrechtslehre. 
derartige Verbindung, wie immer sie gestaltet sein mag, ein 
Staatenbund. 
Alle der neueren Zeit angehörenden Staatenbünde haben den 
erörterten Typus aufgewiesen. Nur sie aber können zur Ge- 
winnung eines Typus verwendet werden, der als völkerrechtliche 
Staatenverbindung eine ausgebildete völkerrechtliche Ordnung vor- 
aussetzt. Antike und mittelalterliche Städtebünde heranzuziehen 
ist bei der völligen Verschiedenheit sowohl der internationalen 
Verhältnisse als der staatlichen Stellung der verbündeten Ge- 
meinwesen im Vergleich mit den Staaten der neueren Zeit mißBlich. 
Weder der achäische Bund noch die Hansa können zum Ver- 
ständnis der modernen Staatenbünde förderlich verwendet werden. 
Die Wissenschaft ist auch tatsächlich trotz aller Beachtung 
früherer Bildungen bei der Feststellung des Typus des Staaten- 
bundes stets nur von der Untersuchung der neueren Bünde aus- 
gegangen. Der Bund der Vereinigten Niederlande, die Vereinigten 
Staaten von Amerika von 1776—1787, die schweizerische Eid- 
genossenschaft 1815—1848, der Rheinbund und der Deutsche 
Bund sind die vornehmsten historischen Erscheinungen, aus wel- 
chen der Begriff des Staatenbundes abätrahiert worden ist. 
Ganz abweichend von diesem Typus war aber der Bund der 
zum Ausscheiden, aus der amerikanischen Union entschlossenen 
Rebellenstaaten (1861)?). Diese wollten nach der Anleitung 
Calhouns?) ein „Federal Government“ gründen, das staaten- 
bündischen Charakter tragen sollte. Die konföderierten Staaten 
von Amerika, wie sie sich nannten, sollten eine selbständige Re- 
gierung haben, die gleich derjenigen der Vereinigten Staaten 
direkte Gewalt über das Volk haben sollte. Selbst Verfassungs- 
änderungen sollten durch einfache Majorität in beiden Häusern 
des Kongresses und Zweidrittelmajorität der Staatenlegislaturen 
— also unter geringeren Erschwerungen, als sie die Unions- 
verfassung vorschreibt — Rechtskraft gewinnen können. Aber 
  
1) Vgl. G. Jellinek Staatenverbindungen S. 187ff. Eine eingehende 
Darstellung der Lehre von der Sezession ünd Nullifikation und der auf 
sıe sich gründenden geschichtlichen Vorgänge bis zur Wiederherstellung 
der normalen Zustände nach Beendigung des Sezessionskrieges bei 
Foster, I p. 111—268. 
-) A discourse on the Constitution and Government of the United 
States. Works of Calhoun I 1863 p. 109—1406. Über Calhoun vgl. die 
genaue Darstellung von E. Moll Der Bundesstaatsbegriff in den Ver- 
einigten Staaten von Amerika 1905 S. 170£f.
	        
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