Einundzwanzigstes Kapitel. Die Staatenverbindungen. Yg
ist und stets nur ‘durch Gesetz des Bundesstaates, niemals durch
den, wenn auch einmütigen Willen der Gliedstaaten, der sich
in anderen als verfassungsmäßigen Formen äußert, rechtlich
abgeändert werden kann. Soweit die Herrschaft des Bundesstaates
reicht, verlieren die Gliedstaaten ihren staatlichen Charakter.
Sie werden in diesem Bereiche entweder ganz außer Tätigkeit
gesetzt, indem die eigene Verwaltung des Bundesstaates an die
Stelle der ihrigen tritt, oder sie erhalten den Charakter von
Selbstverwaltungskörpern nach Art der Kommunalverbände, in-
soweit sie nach den Gesetzen und unter Aufsicht des Bundes-
staates durch ihre Organe Verwaltung üben!).
Im Bundesstaate ist eine Vielheit von Staaten zur Einheit
verbunden, d. h. es sind, soweit die Zuständigkeit der Bundes-
staatsgewalt reicht, alle trennenden Unterschiede unter den Glied-
staaten verschwunden. Daher sind in ihm Gebiet und Volk der Glied-
staaten zu einer Einheit zusammengefaßt. Das Land der Glied-
staaten ist sein Gebiet, das Volk der Gliedstaaten sein einheit-
liches Volk. Aus diesen zur Einheit zusammengefaßten Staaten
geht aber auch die Staatsgewalt des Bundesstaates hervor, sei
es, daß die Regierungen der Gliedstaaten in ihrer Einheit die
höchste Gewalt des Bundesstaates bilden, sei es, daß besondere
Organe der Bundesstaatsgewalt aus dem einheitlichen Bundes-
volke verfassungsmäßig bestellt werden, wie die Präsidenten der
Föderativrepubliken. ‘Auch im zweiten Falle aber sind den
Staaten Rechte der Teilnahme an der Ausübung der Bundes-
staatsgewalt eingeräumt, so daß die Gliedstaaten überall Organe
der Bundesgewalt sind, was für sie in der Regel eine Steigerung
ihres politischen Einflusses und ihrer ganzen Machtstellung be-
deutet. Alle republikanischen Bundesstaaten lassen eine der
beiden Kammern als Staatenhaus fungieren, in dem die Gleichheit
der Staaten durch die jedem Staate gewährte gleiche Anzahl
von Vertretern zum Ausdruck kommt. Diesem Staatenhause
— dem Senate — kommen in den amerikanischen Bundesstaaten
überdies die Funktionen eines den Präsidenten nach verschiedenen
Richtungen hin beschränkenden Staatsrates zu. In den meisten
Bundesstaaten ist ferner den Staaten eine entscheidende Stimme
bei Verfassungsänderungen eingeräumt?). Anderer Art sınd ferner
t) Vgl. Laband I S. 102£f.
2) In den Vereinigten Staaten haben zwei Drittel der Staaten-
legislaturen das Recht der Initiative bei Verfassungsänderungen und
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