Full text: Allgemeine Staatslehre

Zweiundzwanzigstes Kapitel. Die Garantien des öffentlichen Rechtes. 795 
Wer sinnend den Prozeß steigender Gewähr der Festigung 
des Öffentlichen Rechtes und der Erfüllung der auf ihm ruhenden 
individuellen Forderungen an den Staat überblickt, der kann, 
wenn er auch noch so zweifelnd der Vortrefflichkeit menschlicher 
Dinge gegenübersteht, sich nicht des Gedankens erwehren, daß 
es der Zukunft vorbehalten sei, das schwer zu erringende Gut 
unverbrüchlicher Rechtsordnung zum dauernden Besitze der 
Staaten und damit der Menschheit zu gestalten. Im Ausblick 
auf solche Zukunft soll dieses Buch geschlossen werden.
	        
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