Vorrede zur zweiten Auflage.
Nach verhältnismäßig kurzer Zeit ist eine zweite Auflage
der Allgemeinen Staatslehre notwendig geworden, noch ehe es
mir möglich war, den zweiten Band des ganzen Werkes zu
vollenden. Auch ist unterdessen eine vortreffliche, von mir
autorisierte französische Übersetzung des Buches bereits zum Teil
erschienen, eine russische schon vor zwei Jahren veranstaltet
worden. Das ist wohl als Zeichen dafür zu deuten, daß das
Interesse an den Problemen der allgemeinen Staatslehre wieder
im Steigen begriffen ist, dem gesamten Streben der Gegen-
wart entsprechend, das auf Zusanımenfassung der unermeß-
lichen Einzelforschung auf allen Wissensgebieten gerichtet ist
und den toten Stoff einer ungeheuren Tatsachenfülle sinnvoll zu
beleben und zu durchgeistigen verlangt.
Diese neue Auflage wurde nicht nur gründlich durchgesehen
und hat dabei mehrere Verbesserungen erfahren, sie hat auch
manche Änderung und eine nicht unbeträchtliche Erweiterung
aufzuweisen, indem Wichtiges eingehender ausgeführt oder (wie
z. B. die Untersuchungen über rechtliche Macht, S.-351 ff. [3. Aufl.
5.360 ff.]) neu hinzugekommen ist.
Die umfangreiche Literatur, die in dem Lustrum seit dem
Erscheinen der ersten Auflage die zahlreichen Probleme der
allgemeinen Staatslehre erörtert oder berührt hat, ist, soweit es
im Rahmen eines solchen Werkes möglich und nötig ist, an-
geführt und benützt worden. Auch kritische Erörterungen sind,
namentlich zur Abwehr, hinzugefügt worden. Hingegen wurde
manche polemische Bemerkung aus der ersten Auflage ın die
zweite nicht herübergenommen.