Full text: Allgemeine Staatslehre

Vorrede zur zweiten Auflage. 
Nach verhältnismäßig kurzer Zeit ist eine zweite Auflage 
der Allgemeinen Staatslehre notwendig geworden, noch ehe es 
mir möglich war, den zweiten Band des ganzen Werkes zu 
vollenden. Auch ist unterdessen eine vortreffliche, von mir 
autorisierte französische Übersetzung des Buches bereits zum Teil 
erschienen, eine russische schon vor zwei Jahren veranstaltet 
worden. Das ist wohl als Zeichen dafür zu deuten, daß das 
Interesse an den Problemen der allgemeinen Staatslehre wieder 
im Steigen begriffen ist, dem gesamten Streben der Gegen- 
wart entsprechend, das auf Zusanımenfassung der unermeß- 
lichen Einzelforschung auf allen Wissensgebieten gerichtet ist 
und den toten Stoff einer ungeheuren Tatsachenfülle sinnvoll zu 
beleben und zu durchgeistigen verlangt. 
Diese neue Auflage wurde nicht nur gründlich durchgesehen 
und hat dabei mehrere Verbesserungen erfahren, sie hat auch 
manche Änderung und eine nicht unbeträchtliche Erweiterung 
aufzuweisen, indem Wichtiges eingehender ausgeführt oder (wie 
z. B. die Untersuchungen über rechtliche Macht, S.-351 ff. [3. Aufl. 
5.360 ff.]) neu hinzugekommen ist. 
Die umfangreiche Literatur, die in dem Lustrum seit dem 
Erscheinen der ersten Auflage die zahlreichen Probleme der 
allgemeinen Staatslehre erörtert oder berührt hat, ist, soweit es 
im Rahmen eines solchen Werkes möglich und nötig ist, an- 
geführt und benützt worden. Auch kritische Erörterungen sind, 
namentlich zur Abwehr, hinzugefügt worden. Hingegen wurde 
manche polemische Bemerkung aus der ersten Auflage ın die 
zweite nicht herübergenommen.
	        
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