Drittes Kapitel. Die Geschichte ‚der Staatslehre. 65
den staatsrechtlichen Grundbegriffen ist zweifellos von Rechis-
wegen in erster Linie Domäne der Juristen, was auch immer aus
‚anderen Wissensgebieten zur Vertiefung der Untersuchung heran-
gezogen werden muß. In den modernen Darstellungen des
Staatsrechts pflegt dem positiven Stoffe eine Skizze der all-
gemeinen Staatsrechtslehre vorangestellt zu werden, mit vollem
Rechte, da sich diese Lehre zu der von den einzelnen publi-
zistischen Rechtsinstituten ähnlich verhält wie der allgemeine
Teil des Privatrechtes oder Strafrechtes zu den übrigen Partien
dieser Disziplinen. Wie nicht anders möglich, sind daher auch
in Werken, die sofort das Detail des positiven Staatsrechts vor-
tragen, Untersuchungen über die allgemeinen staatsrechtlichen
Prinzipien zu finden oder doch wenigstens stillschweigend zur
Deduktion verwendet.
noch zu nennen: Zöpfl Grundsätze des gemeinen deutschen Staats-
rechts I 5. Aufl. 1863 88 1—65; v.Kaltenborn Einleitung in das kon-
stitutionelle Verfassungsrecht 1863; H.A. Zachariae Deutsches Staats-
und Bundesrecht I 3. Aufl. 1865 8S1—28; L. Stein Die Lehre von der
vollziehenden Gewalt 2. Aufl. I 1869; Haenel Studien zum deutschen
Staatsrecht I, Il, 1873—83; Gneist Der Rechtsstaat 2. Aufl. 1879;
O.Mejer Einleitung in das deutsche Staatsrecht 2, Aufl. 1884 S. 1—29;
Rosin Das Recht der öffentlichen Genossenschaft 1886; G. Jellinek
Gesetz und Verordnung 1887, System der subjektiven öffentlichen Rechte
1892, 2. Aufl. 1905; Gierke Die Genossenschaftstheorie und die deutsche
Rechtsprechung 1887; Preuß Gemeinde, Staat, Reich als Gebietskörper-
schaften 1889; Ad.Merkel Philosophische Einleitung in die Rechts-
wissenschaft, in Holtzendorffs Enzyklopädie der ARechtswissenschaft
5. Aufl. S.1ff. (neuerdings abgedruckt bei Merkel Gesammelte Abhand-
lungen aus dem Gebiete der allgemeinen Rechtslehre und des Strafrechts
1899 S.577ff.); A.Affolter Grundzüge des allgemeinen Staatsrechts
1592; derselbe Staat und Recht in Hirths Annalen des Deutschen
Reiches 1903; Zorn Das Staatsrecht des Deutschen Reiches 2. Aufl. 1, Il,
1895—97; Otto Mayer Deutsches Verwaltungsrecht I, Il, 1895 —96;
Bruno Schmidt Der Staat (Jellinek-Meyer Staats- und völkerrechtliche
Abhandlungen I 6) 1896; M.v.Seydel Vorträge aus dem allgemeinen
Staatsrecht in Hirths Annalen des Deutschen Reiches 1898 und 1899;
Edgar Loening Der Staat, Handwörterbuch der Staatswissenschaften,
3. Aufl. VIT 1911 S. 692ff.; Frh. v. Lemayer Der Begriff des Rechts-
schutzes im öffentl. Rechte im Zusammenhange der Wandlungen der
Staatsauffassung betrachtet 1902; G.Seidler Das juristische Kriterium
des Staates 1905; Berolzheimer Philosophie des Staates samt den
Grundzügen der Politik (System d. Rechts- u. Wirtschaftsphilosophie III)
1906; Rehm Allgemeine Staatslehre (kleine Ausgabe) 1907; Gumplo-
wicz Allgemeines Staatsrecht 3. Aufl. 1907; H.Geffcken Das Gesamt:
G. Jellinek, Allg. Staatslehre. 3. Aufl. 5