Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mitte  Nov.)  117

füllen.  Vorschläge,  die  über  den  Rahmen  der  Konferenz  hinausgehen  verpflichteten
  nicht  die  Konferenz,  in  ihre  Beratung  einzutreten.  Der  Fürst
schloß  mit  der  Zuversicht,  daß  Gemeinsamkeit  der  Interessen  aller  beteiligten
Nationen  einen  gedeihlichen  Verlauf  der  Konferenz  verbürge.  Der  Vertreter
  Englands  Sir  Edward  Malet  verlas  darauf  eine  Erklärung.  deren
wesentlicher  Inhalt  besagte,  die  englische  Regierung  stimme  im  allgemeinen
mit  den  deutschen  Vorschlägen  überein  und  unterstütze  sie  aufs  wärmste  in
Übereinstimmung  mit  der  von  England  stets  befolgten  Freihandelspolitik;
dazu  gehöre  also  auch  die  Handelsfreiheit  im  Kongobecken  und  die  freie
Schiffahrt  auf  den  afrikanischen  Flüssen.  England  könne  aber  hier  die
Handelsfragen  nicht  von  den  allgemeinen  Kulturfragen  trennen,  die  Eingeborenen
  würden  mehr  verlieren  als  gewinnen,  wenn  die  Handelefreiheit  ohne
alle  Aufsicht  zur  Handelszügellosigkeit  ausarte.  Er  müsse  daran  erinnern,
daß  die  Eingeborenen  bei  dieser  Konferenz  gar  nicht  vertreten  seien,  obglech
für  sie  die  Konferenzbeschlüsse  von  äußerster  Wichtigkeit  sein  würden.  In
Bezug  aus  die  Handelsfreiheit  im  Kongobecken,  bemerkte  er,  diese  wäre  nur
trügerisch,  wenn  nicht  gleichzeitig  der  Weg  nach  und  von  der  Küste  frei  sei,
nicht  bloß  durch  den  Kongo,  sondern  durch  alle  andern  Ein-  und  Ausgänge.
Die  englische  Regierung  würde  sich  dafür  aussprechen,  daß  der  Grundsatz  der
Handelsfreiheit    ganz  bestimmt  klargelegt  werde,  so  daß  ein  jeder  Staat  sich
verpflichten  müsse,  alle  übrigen  Nationen  derjenigen  Vorteile  teilhaftig  werden
zu  lassen,  die  er  selbst  für  seinen  Handel  und  seine  Unterthanen  errungen
habe.  Was  die  Freiheit  der  Schiffahrt  auf  dem  Kongo  betreffe,  so  würde
eine  internationale  Kommission  dieselbe  zweckmäßig  regeln  können;  auf  dem
Niger  sei  die  Lage  aber  eine  ganz  andere.  England  betrachte  die'  Einsetzung
einer  solchen  Kommission  für  diesen  Fluß  für  unthunlich.  Hier  sei  die  Entwicklung
  des  Verkehrs  ausschließlich  auf  englische  Einflüsse  zurückzuführen.
Augenblicklich  sei  er  gänzlich  in  Händen  Englande.  Die    wichtigsten  Stämme,
die  seit  langen  Jahren  die  Engländer  als  ihre  Beschützer  und  Ratgeber  betrachten,
  seien  jetzt  infolge  ihrer  dringlichen  und  wiederholten  Bitten  unter
englische  Schutzherrschaft  gestellt  worden.  Auf  diese  Sachlage  ließen  sich  also
die  Grundsätze  des  Wiener  Kongresses  nicht  einfach  anwenden.  Der  Küstenstrich
  und  der  untere  Flußlauf  seien  genügend  überwacht,  um  England  zu
gestatten,  die  Schiffahrt  zu  regeln,  wobei  es  sich  durch  eine  förmliche  Erklärung
  an  die  Grundsätze  der  Handelsfreiheit  anlehnen  werde.  Wolle  die
Konferenz  die  Handelsfreiheit  auch  noch  auf  andere  afrikanische  Flüsse  ausdehnen,
  so  wünsche  er  besondere  Behandlung  der  einzelnen  Flüsse.  Der  dritte
Punkt  des  Programms,  die  Sicherung  der  Besitzergreifung,  sei  noch  nicht
ausreichend  klargelegt,  doch  würde  eine  Feststellung  derselben  in  Übereinstimmung
  mit  den  allgemeinen  Grundsätzen  des  Völkerrechts  der  Zustimmung
Englands  sicher  sein.

Mitte  Nov.  (Deutsches  Reich.)  Die  Regierung  hat  endgültig
von  der  Ernennung  eines  Regierungskommissärs  und  von  einem  Reichsbeitrag
  für  die  Weltausstellung  in  Antwerpen  1885  Abstand  genommen.

Mitte  Nov.  (Deutsches  Reich.)  Die  militärische  Verstärkung
  der  Ostgrenze  findet  im  Budget  für  1885,86  zum  erstenmal
  ihren  ziffernmäßigen  Ausdruck.  Sie  ist  nicht  sehr  bedeutend
und  beschränkt  sich  wesentlich  auf  die  Bildung  einer  neuen  Kavallerie-Division
  schon  im  Frieden.  Deutschland  hat  also  deren  fortan  im
Frieden  4,  Frankreich  5,  Rußland  14.