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und Fichtenzweige, die zur Schmückung von Altären am Fronleichnamsfeste
dienten, in ein Glas gesteckt oder verbrannt werden (Bä., U. 449), das
Feuer im Stubenofen verlöscht (Sch. 449), der Ofen geheizt (A.449), die
Stubenlampe angezündet wird (A.), ein Familienglied das Hauptlied des
letzten Sonntagsgottesdienstes liest (Ehr. 4495). Früher setzte man beim
Nahen eines Gewitters die Glocken in Bewegung, damit es gefahrlos vorüber-
ziehen sollte (vgl. 449). Nach dem Volksglauben gingen von ihnen Wunder-
wirkungen aus, diegegen die vom Teufel ausgehenden Wetter schützen konnten.
Umsonst sind all die erwähnten Schutzmittel, wenn
ein Hausbewohner am Karfreitag, am 1. Pfingstfeiertage, am Dreikönigs-=
tage, zur Himmelfahrt (91), am gr. Donnerstage näht (So., Ob., Br.,
M.), ein Kind in der Neujahrsnacht viel schreit (Schw., El.), blaue
Kuckucksblumen (Joh.), ein Rotschwänzchen mit ins Haus bringt (v. 1607),
der Essenkehrer beim Reinigen der Esse Funken fliegen sieht (v.), die
Tischlampe von oben ausgeblasen (B.), mit ihr unter den Tisch geleuchtet
wird (Gey.), die Spritze, ohne in Tätigkeit gewesen zu sein, vor einem
Hause umkehrt (M., Mau., A. 2957). Kommt der Kettenhund in den
Flammen um, so ist bald wieder Feuersgefahr zu besorgen (M. 295).
Im Orte bricht Feuer aus, wenn ein Stern nahe am Monde
steht (A., Z., H., He., Bä., Ham.), Kinder Feuerlärm nachahmen (Wo.,
Gey., A.), ein Paar Pferde durchgehen (Z., Gey.), zwei Uhren zu gleicher
Zeit (302) oder unmittelbar nacheinander schlagen (Schl., A.), die Glocken
von selbst anfangen zu klingen (Gey., Br. 302). Eine in der Christ-
mette krumm werdende Kronleuchterkerze weist mit ihrer Spitze nach
dem Orte, wo das nächste Schadenfeuer ausbrechen wird (Gey. 303). —
Man schützt seinen Besitz gegen Diebstahl durch einen im
Hause liegenden Haussegen (v). Der Dieb wird entdeckt, wenn man
seine Fußspur ausgräbt und in einem Säckchen in die Esse hängt;
fällt es herunter, so wird der Ubeltäter bekannt (A. 643°). In diesem
wie auch in dem folgenden Strafzauber kommt der ungebrochene Aber-
glaube vergangener Zeiten ohne Verfeinerung und Schliff grob zum
Ausdruck. Will einer seinem Feinde schaden, so soll er drei Nägel in
einen Baum schlagen, von denen je einer dem Kopfe, der Brust und
dem Bauche gilt (A. 6437). Der auf das Pendel der Stubenuhr ge-
klebte Name des Diebes läßt diesen nicht zur Ruhe kommen (A. 6437).
Gegen das Einwirken böser Geister in Haus und Hof
legt man einen Besen vor die Tür (Sch., A., Ehr. 178). Die Hexe
stößt den Besen weg, gute Leute schreiten darüber hinweg. Ein auf die
Schwelle der Tür genageltes Hufeisen hält Unglück fern (v. 176). Die
gleiche Wirkung erhoffte man, wenn beim Bau eines Hauses herabge-
fallener Mörtel von den Kirchenwänden oder Splitter eines Kirchen-
fensters mit vermauert wurden, was noch 1870 in A. geschah.
3. Das häusliche Leben.
(Vergl. hierzu M. 183 ff.).
Ein= und Auszug. Ein neues Haus fordert einen Toten. Da-
her jagt man gern voraus einen Hahn, eine Henne, einen Hund oder