Full text: Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.

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und Fichtenzweige, die zur Schmückung von Altären am Fronleichnamsfeste 
dienten, in ein Glas gesteckt oder verbrannt werden (Bä., U. 449), das 
Feuer im Stubenofen verlöscht (Sch. 449), der Ofen geheizt (A.449), die 
Stubenlampe angezündet wird (A.), ein Familienglied das Hauptlied des 
letzten Sonntagsgottesdienstes liest (Ehr. 4495). Früher setzte man beim 
Nahen eines Gewitters die Glocken in Bewegung, damit es gefahrlos vorüber- 
ziehen sollte (vgl. 449). Nach dem Volksglauben gingen von ihnen Wunder- 
wirkungen aus, diegegen die vom Teufel ausgehenden Wetter schützen konnten. 
Umsonst sind all die erwähnten Schutzmittel, wenn 
ein Hausbewohner am Karfreitag, am 1. Pfingstfeiertage, am Dreikönigs-= 
tage, zur Himmelfahrt (91), am gr. Donnerstage näht (So., Ob., Br., 
M.), ein Kind in der Neujahrsnacht viel schreit (Schw., El.), blaue 
Kuckucksblumen (Joh.), ein Rotschwänzchen mit ins Haus bringt (v. 1607), 
der Essenkehrer beim Reinigen der Esse Funken fliegen sieht (v.), die 
Tischlampe von oben ausgeblasen (B.), mit ihr unter den Tisch geleuchtet 
wird (Gey.), die Spritze, ohne in Tätigkeit gewesen zu sein, vor einem 
Hause umkehrt (M., Mau., A. 2957). Kommt der Kettenhund in den 
Flammen um, so ist bald wieder Feuersgefahr zu besorgen (M. 295). 
Im Orte bricht Feuer aus, wenn ein Stern nahe am Monde 
steht (A., Z., H., He., Bä., Ham.), Kinder Feuerlärm nachahmen (Wo., 
Gey., A.), ein Paar Pferde durchgehen (Z., Gey.), zwei Uhren zu gleicher 
Zeit (302) oder unmittelbar nacheinander schlagen (Schl., A.), die Glocken 
von selbst anfangen zu klingen (Gey., Br. 302). Eine in der Christ- 
mette krumm werdende Kronleuchterkerze weist mit ihrer Spitze nach 
dem Orte, wo das nächste Schadenfeuer ausbrechen wird (Gey. 303). — 
Man schützt seinen Besitz gegen Diebstahl durch einen im 
Hause liegenden Haussegen (v). Der Dieb wird entdeckt, wenn man 
seine Fußspur ausgräbt und in einem Säckchen in die Esse hängt; 
fällt es herunter, so wird der Ubeltäter bekannt (A. 643°). In diesem 
wie auch in dem folgenden Strafzauber kommt der ungebrochene Aber- 
glaube vergangener Zeiten ohne Verfeinerung und Schliff grob zum 
Ausdruck. Will einer seinem Feinde schaden, so soll er drei Nägel in 
einen Baum schlagen, von denen je einer dem Kopfe, der Brust und 
dem Bauche gilt (A. 6437). Der auf das Pendel der Stubenuhr ge- 
klebte Name des Diebes läßt diesen nicht zur Ruhe kommen (A. 6437). 
Gegen das Einwirken böser Geister in Haus und Hof 
legt man einen Besen vor die Tür (Sch., A., Ehr. 178). Die Hexe 
stößt den Besen weg, gute Leute schreiten darüber hinweg. Ein auf die 
Schwelle der Tür genageltes Hufeisen hält Unglück fern (v. 176). Die 
gleiche Wirkung erhoffte man, wenn beim Bau eines Hauses herabge- 
fallener Mörtel von den Kirchenwänden oder Splitter eines Kirchen- 
fensters mit vermauert wurden, was noch 1870 in A. geschah. 
3. Das häusliche Leben. 
(Vergl. hierzu M. 183 ff.). 
Ein= und Auszug. Ein neues Haus fordert einen Toten. Da- 
her jagt man gern voraus einen Hahn, eine Henne, einen Hund oder
	        
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