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Bei der weiteren Entwicklung des Kindes innerhalb der ersten
Monate bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sind noch allerhand
Maßregeln geboten, die das Kind fördern oder vor Schaden bewahren sollen.
Bei jedem Gehversuche stößt man das Kind um, damit es nicht
„ins Unglück laufe" (A., He. 3167). Lernte das über ein Jahr alte
Kind das Laufen nicht, so steckte man es an einem Sonntage, wenn die
Kirche ausging, in die Wasserkanne, fuhr diese dreimal um den Tisch
herum und sagte dabei: „Kindlein, willst du laufen lern', so mach’ ge-
schwind hinaus in die Fern'!“ (Gr.). Oder man stellt das Kind in
einen Eimer und trägt ihn dahin, wo ein Leichenzug vorüberzieht (El.).
Fällt ein Kind leicht, so kauft ihm die Mutter „#e Tippel“, das es mit
auf die Straße bekommt. Zerbricht das Töpfchen beim nächsten Fall,
so ist die Gefahr zu fallen fortab beseitigt (A.). Solange das Eie,
womit des Kindes Mund bei einem Besuche bestrichen wurde, auf dem
Hausbalken liegen bleibt, solange schadet dem Kinde nie ein Fall
(El. 599). Unter einem Jahr darf das Kind weder gewogen, gemessen
noch abgebildet werden, wenn es nicht bald wieder sterben soll (Ob.,
El. 603"). Bekommt das beim Essen sehnsüchtig zuschauende Kind nichts,
so vergeht ihm der Wuchs (Mau.), fließt ihm ein Tröpfchen vom Herzblut,
(Gd. 607°). Das immer hungrig tuende Kind soll man während des ganzen
Läutens zum Sonntagsgottesdienst in den Brotschrank legen (Ne.).
Wachsen einem Kinde die Fingernägel schnell, so stirbt es zeitig
(v.). Die zuerst gewachsenen schneidet die Mutter nicht, sondern beißt
sie ab, damit kein Selbstmörder aus ihm werde (v. 600“.). Mit den
an einem Karfreitage oder vor Vollendung eines Jahres abgeschnittenen
Haaren oder Nägeln geht das Glück verloren (W., St., W., H., Th. 600.),
der Verstand (Ob.). Die Haare der Mädchen sollen nur bei Vollmond
geschnitten werden, sonst wachsen sie nicht gut (Schön. 464°). Das
noch nicht ein Jahr alte Kind darf nicht durch ein Fenster gehoben
werden, sonst wird es ein Dieb (A., H., Th. 597) oder es wächst nichl
mehr (A. Wo. 597) oder wird krank und gebrechlich (Gey.). Ein Dieb
wird es auch, wenn ein Gegenstand über den Kinderkorb hinweggeworfen
(A.), das Kind über einen Zaun gehoben (Th.), auf die Finger geschlagen
wird (O., Po., Ri.). Das mit dem Besen geschlagene Kind wird dürr
(Or., Un., M.) oder wächst nicht mehr (St., Ehr., Bä. 603). Mit auf
den Abort genommen, bekommt es böse Augen (H., Sd.), einen übel-
riechenden Atem (St., A. 604). Die Mitnahme in den Keller macht
furchtsam (5887), bewirkt, daß das Kleine schwer sprechen (Zw.) oder
stehlen lernt (H.). Ein Gang mit dem Kinde auf den Oberboden
macht es zu einem Brandstifter (Ehr.), auf den Friedhof, läßt es zeitig
sterben (H. Kl. 601). Regen gibt Sommersprossen (H. O. 600). Steigt
man über ein Kind ohne zurückzusteigen, so wächst es nicht mehr (allg.
603) oder es wird unruhig, krank oder gebrechlich (Gey.). Das gilt
bis zum vierten Jahre (Or., Gey.). Das Wachstum wird auch ver-
hindert, wenn das Kind durch jemandes Beine kriecht (v. 604), über
das ungetaufte Kind etwas gereicht wird (Gd.). Bleibt die Kinderwäsche,
die vor dem neunten Tage überhaupt nicht ins Freie gebracht werden