Full text: Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.

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Boden an (Gru., Kl.), schält am Morgen einen Apfel ohne abzusetzen 
(Gey.), trägt am Hochzeitstage eine Zeitlang Pantoffeln (A.), steckt ihrem 
Zukünftigen vor dem Kirchgang ein Taschentuch in den Rock (He.), über- 
schreitet zuerst die Schwelle der Kirche (I., Wo., Or. 564). Das alles 
aber hat die Braut nicht nötig; denn hielt der Bräutigam während der 
Trauung nicht den Daumen der rechten Hand (Ne.), verließ er am Hoch- 
zeitsmorgen mit dem linken Bein zuerst das Bett (allg.), drücken ihn 
am Hochzeitstage die Stiefel (Wo., Zö.), so kommt er sicher unter den 
Pantoffel, was anderseits überhaupt nicht geschehen kann, wenn ihm 
seine Eltern Geld und ein Brotrindchen in den Hochzeitsrock steckten (A.). 
Betritt das Brautpaar während des Läutens die Kirche, so hat die 
Braut viel zu weinen (Fr.). Angstlich vermeidet man, daß ein Raum 
zwischen Braut und Bräutigam entstehe, „damit niemand einen Fluch 
hindurchsagen kann“ (Ge., N. 564“), weil es sonst Unfrieden und Zwie- 
tracht in der Ehe gibt (allg.). Fällt ein Trauring zu Boden (El., Ob. 
304“), verlischt eine Altarkerze (H. 301), so stirbt der Teil zuerst, der 
den Ring fallen ließ, auf dessen Seite das Licht verlosch. Weint 
die Braut, so wird ihr der Mann untreun, „sie weint deshalb schon im 
voraus“ (Kl., Ehr. 5647), lacht sie am Altar, so steht ihr ein trüber 
Ehestand bevor (Ch. 504). Niest sie oder er, so werden beide unglücklich 
(Cr., A. 304). Bleibt bei der Trauung ein Stuhl unbesetzt, „so setzt 
sich der Tod darauf"“, und eins von den Brautleuten muß bald sterben 
(A. 304). Ist ein Grab offen, so stirbt das Paar bald auseinander 
(Mau. 304). Wer dem Brautpaar am nächsten sitzt, heiratet zuerst 
(A.). Dem jungen Paar übelgesinnte Personen kehren während der 
Trauung auf dem Oberboden mit dem Rutenbesen hin und her und 
stoßen Verwünschungen aus (Mau.), lassen böse Worte fallen, die das 
Paar hören muß (A.), werfen auf dieses bei seinem Eintritt in die 
Kirche eine Spinne herab (Nd.), stellen sich dem in die Kirche ziehenden 
Paare in die Quere und huschen noch einmal über den Weg (S.), gehen 
vor dem Paare mit einem leeren Gefäß über den Weg, was die Braut 
bald sterben lassen soll (Ne.), versuchen das Brautbett einzureißen (S.). 
Vgl. hierzu W. 556, 563. 
Die Rückkehr aus der Kirche. Wie auf dem Wege zur Kirche, 
so wird das Paar auch auf dem Wege aus der Kirche aufgehalten. 
Der junge Ehemann wirft Geld (allg. 563) oder Kuchen (Br., Schö., 
Ne.) unter die Jugend aus. Tut es auch die junge Frau, so wird sie 
mit ihrem Gatten glücklich (Ehr., Kl. 565). Zur Rückfahrt darf die 
Hochzeitskutsche nicht umlenken. Deshalb fährt der Kutscher während 
der Trauung oft in weitem Bogen zur Kirche zurück (Pf.). Um das 
Vorrecht in der Ehe zu erlangen, setzt die junge Frau ihren Fuß 
zuerst aus der Kirche (Ge.), besteigt und verläßt zuerst die Kutsche 
(A., Ne., Or.). Beim Eintritt ins Hochzeitshaus setzt sie zuerst ihren 
Fuß über die Schwelle desselben (Mau.), tritt darauf und pocht mit 
der Hand an den Türsturz, dabei denkend: „Ich stuß u'm (oben) un 
unten at, — Ich bie Harr un net mei Maa“ (Schö. 565°). (Vgl. die 
vogtländische Braut in der Haustüre, Meyer, D. Volksk., 182). Beim 
 
	        
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