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I. Geschichtliche Einleitung.
in den Plan eingeworfen werden darf, einen allgemeinen Land-
schulplan zu entwerfen.“
Der Auftrag kam indessen nicht zum Vollzug, und die General-Studien-
Kommission selbst ging durch die Organisation von 1809 wieder ein.
Diese Organisation, durch das Reskript vom 26. November 1809 k½
in's Leben geführt, verteilte die obere Leitung des Volksschulwesens (an der
unteren und mittleren Aufsicht wurde nichts geändert) unter zweierlei Behörden.
Den (zehn) Kreisdirektorien wurde, jedem für den Umfang des
betreffenden Kreises ohne Rücksicht auf die Konfession der Schulen, übertragen:
##.
b.
c.
d.
e.
f.
die Anordnung der Prüfung der dem Schulfach sich widmenden
Personen;
die Annahme der Schulpräparanden und Schulkandidaten;
die Anstellung der unteren Schulmeister in Städten und aller
Landschulmeister und Meßner;
die Einsendung der Listen über sämtliche im Kreis befindliche
Schulpräparanden, Schulkandidaten und Schullehrer an die Kirchen-
Departements;
die Einsicht und Prüfung, auch nach Befinden Erledigung der Schul-
visitationsprotokolle;
die Leitung des Schulbauwesens.)
Dem Katholischen und dem Evangelischen Kirchen-De-
partement — Abteilungen des Ministeriums des Innern — wurden,
jedem für die betreffende Konfession, zugeteilt:
à.
b.
Die Oberaufsicht auf alle Lehr- und Erziehungsanstalten; die
Prüfung ihrer Lehrplaue und Antragserstattung über rätlich erO
achtete Veränderungen derselben; die Führung der Generalverzeich=
nisse über sämtliche Schulkandidaten und Schulmeister;
die Zentralleitung der Verwaltung aller den Bedürfnissen des
öffentlichen Unterrichts gewidmeten (konfessionellen) Fonds.)
Durch eine landesherrliche Verordnung vom 7. April 1813“) wurden
die auf das Volksschulwesen bezüglichen Funktionen der Kreisdirektorien diesen
abgenommen und auf die beiden Kirchen-Departements, welche seit 1812
die Benennung: „Ministerium des Innern, Katholische Kirchen-Sektion“ und
„Ministerium des Innern, Evangelische Kirchen-Sektion“ führten, übertragen.
Von da an traten Aenderungen in der Organisation der Schulbehörden bis
)) Neg.-Bl. von 1809, Nr. 49 S. 395—398.
*.) Beilage D zum Organ. Reskr. v. 26. Nov. 1809 Ziff. 11 lit. b—f u. lit. i
Neg.-Bl. v. 1809, S. 453 u. 454.
)Beilage zum Orgau. Reskr. vom 26. Nov. 1809 Ziffer 20 lit. c und a
und Ziffer 21. Reg.-Bl. v. 1809 S. 475—476.
*!) Reg.-Bl. von 1813, Nr. 10 S. 57.