Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

1. Verordnung vom 27. Februar 1894 (Schulordnung). 377 
19 
15) 
16) 
17) 
Als die. richtige Temperatur können 14 bis 15% R bezeichnet 
worden. 
Mit dem Heizen ist zu beginnen, sobald die Temperatur anhaltend 
unter 13° R sinkt. 
Damit die Temperatur eine möglichst gleichmässige bleibe, 
ist dafür zu sorgen, dass die Ofen während der Schulzeit fort- 
dauernd geheizt werden. 
Um dem Lehrer die Kontrolle über die vrorhandene Temperatur 
zu ermöglichen, ist für gedes Schulzimmer ein Thermometer 
anzuschaffen. Dasselbe ist an einer Stelle des Zimmers auf- 
zuhüngen, welche eine richtige Beurteilung des allgemeinen 
Temperaturgrades zulüsst. Diese Stelle wird in der Regel an 
der dem Ofen entgegengesetzten Wand und in einer Höhe von 
etwa 1,5 m vom Boden zu wühlen sein. Bei Anschaffung der 
Thermometer ist darauf zu schen, dass dieselben mit einer zurer- 
lüsseigen Skala verschen und dauerhaft sind. 
Als Alasshahmen, welche eine angemessene Beheizung der Schul- 
zimmer sicher zu stellen geeignet erscheinen, werden folgende 
Punkte der Beachtung empfohlen: 
a) Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Einheizen regelmässig 
einige Stunden vor Beginn der Unterrichtsstunden erkfolgt. 
b) Die Ofen sind jeweils vor Eintritt der kälteren Jahreszeit 
auf ihre Beschaffenheit untersuchen zu lassen. Wenn sich 
hichei herausstellt, dass eine mangelhafte Erwäürmung eines 
Schulzimmers in der Beschaffenheit des Ofens begründet ist, 
so ist mit der Umsetzung bezw. Erneuerung desselben vor- 
zugehen. In solchen Füllen ist jedoch nicht zu übersehen, 
dass die ungenügende Erwärmung ihren Grund auch in un- 
richtiger Aufstellung des Ofens, 2. B. in einer zu ent- 
fernten Ecke, haben kann. Gestatten in solchem Falle 
die Raumverhältnisse eine Versetzung des Ofens, so wird in 
den meisten Fällen die Aufstellung desselben in der Mitte 
der einen Wand des Zimmers dem bezeichneten Ubelstande 
abhelfen. 
c) Es ist nicht zulässig, dass Schüler zu nahe beim Ofen sitzen. 
Die dem Ofen zunäüchst Sitzenden sind durch Aufstellung 
von Ofenschirmen oder äühnlichen Vorrichtungen gegen zu 
grosse Wärmeaustretung zu schützen. 
Bestehen in Schulgebüunden Zentralluftheizungen, so ist darauf 
zu achten, dass die Wasserbecken in der Nühe der Heizkammer 
stets gefüllt sind, um der warmen Luft die Möglichkeit zu bieten, 
sich rasch mit Wasser zu Süttigen. Sowohl die Heizkammern 
als die Luftzuführungskanüle sind während der Heizperiode in 
Zeiträumen von 6 zu 6 Wochen, sonach etwa 4mal während des 
Winters sorgfültig zu reinigen, was am zweckmäissigsten mit 
feuchten Tüchern geschieht. 
V. Die Beleuchtung der Schulzimmer. 
Auf möglichste Schonung des Sehvermögens der Schüler ist 
ährend des Unterrichts sorgfültig Rücksicht zu nehmen und von
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.