1. Verordnung vom 27. Februar 1894 (Schulordnung). 377
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Als die. richtige Temperatur können 14 bis 15% R bezeichnet
worden.
Mit dem Heizen ist zu beginnen, sobald die Temperatur anhaltend
unter 13° R sinkt.
Damit die Temperatur eine möglichst gleichmässige bleibe,
ist dafür zu sorgen, dass die Ofen während der Schulzeit fort-
dauernd geheizt werden.
Um dem Lehrer die Kontrolle über die vrorhandene Temperatur
zu ermöglichen, ist für gedes Schulzimmer ein Thermometer
anzuschaffen. Dasselbe ist an einer Stelle des Zimmers auf-
zuhüngen, welche eine richtige Beurteilung des allgemeinen
Temperaturgrades zulüsst. Diese Stelle wird in der Regel an
der dem Ofen entgegengesetzten Wand und in einer Höhe von
etwa 1,5 m vom Boden zu wühlen sein. Bei Anschaffung der
Thermometer ist darauf zu schen, dass dieselben mit einer zurer-
lüsseigen Skala verschen und dauerhaft sind.
Als Alasshahmen, welche eine angemessene Beheizung der Schul-
zimmer sicher zu stellen geeignet erscheinen, werden folgende
Punkte der Beachtung empfohlen:
a) Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Einheizen regelmässig
einige Stunden vor Beginn der Unterrichtsstunden erkfolgt.
b) Die Ofen sind jeweils vor Eintritt der kälteren Jahreszeit
auf ihre Beschaffenheit untersuchen zu lassen. Wenn sich
hichei herausstellt, dass eine mangelhafte Erwäürmung eines
Schulzimmers in der Beschaffenheit des Ofens begründet ist,
so ist mit der Umsetzung bezw. Erneuerung desselben vor-
zugehen. In solchen Füllen ist jedoch nicht zu übersehen,
dass die ungenügende Erwärmung ihren Grund auch in un-
richtiger Aufstellung des Ofens, 2. B. in einer zu ent-
fernten Ecke, haben kann. Gestatten in solchem Falle
die Raumverhältnisse eine Versetzung des Ofens, so wird in
den meisten Fällen die Aufstellung desselben in der Mitte
der einen Wand des Zimmers dem bezeichneten Ubelstande
abhelfen.
c) Es ist nicht zulässig, dass Schüler zu nahe beim Ofen sitzen.
Die dem Ofen zunäüchst Sitzenden sind durch Aufstellung
von Ofenschirmen oder äühnlichen Vorrichtungen gegen zu
grosse Wärmeaustretung zu schützen.
Bestehen in Schulgebüunden Zentralluftheizungen, so ist darauf
zu achten, dass die Wasserbecken in der Nühe der Heizkammer
stets gefüllt sind, um der warmen Luft die Möglichkeit zu bieten,
sich rasch mit Wasser zu Süttigen. Sowohl die Heizkammern
als die Luftzuführungskanüle sind während der Heizperiode in
Zeiträumen von 6 zu 6 Wochen, sonach etwa 4mal während des
Winters sorgfültig zu reinigen, was am zweckmäissigsten mit
feuchten Tüchern geschieht.
V. Die Beleuchtung der Schulzimmer.
Auf möglichste Schonung des Sehvermögens der Schüler ist
ährend des Unterrichts sorgfültig Rücksicht zu nehmen und von