Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

476 VI. Lehrplan für die Volksschulen. 
Viertes Schuljahr. 
8 48. 
Mündlich: Vervielfachen und Teilen innerhalb der Grenzen vom großen 
Einmaleins, jedoch ohne Memorierung desselben. Sämtliches in reinen und 
angewandten Zahlen. 
Auf der Tafel: die vier Spezies in unbenannten Zahlen im un- 
beschränkten Zahlenraume. 
Fünftes Schuljahr. 
s 49. 
Kenntnis der badischen Maße und Gewichte und der im Lande kursierenden 
Münzen. Verwandlung höherer Sorten in niedere und umgekehrt (Re- 
solution und Reduktion), mündlich und schriftlich. 
Die vier Spezies in ungleich benannten Zahlen mündlich und schriftlich 
in leichten Aufgaben, mit Ausschluß der Zeitrechnung. 
Sechstes Schuljahr. 
8 50. 
Vergleichung der badischen Maße, Münzen und Gewichte mit denen 
der angrenzenden Staaten. Schwierige Rechnungen in ungleich benannten 
Zahlen. 
Das Erweitern, Abkürzen, die Gleichnamigmachung und die vier Spezies 
der Brüche, mündlich und schriftlich. 
Ferner im Kopfe: Schlußrechnungen von der Einheit auf die Mehr- 
heit und umgekehrt. 
Das Wichtigste der Dezimalbrüche. 
Siebentes Schuljahr. 
l51. 
Zweisatzrechnung mündlich und schriftlich, letztere zwei-, drei= und mehr- 
gliedrig. 
Achtes Schuljahr. 
§ 52. 
Zweisatzrechnung mündlich und schriftlich. 
4. Realien. 
A. Auschauungsunterrichtt(Sprechübungen und vorbereitender Unterricht).
	        
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