Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

478 VI. Lehrplan für die Volksschulen. 
Siebentes Schuljahr. 
Berechnung von Flächen und Zeichnen von Zusammenstellungen von 
Flächen. 
Freies Zeichnen solcher Figuren, an denen gerade und krumme Linien 
vortommen. 
Achtes Schuljahr. 
Kenntnis und Beschreibung der einfachen geometrischen Körper. 
Berechnung des Körperinhalts. Zeichnen von Körperunetzen. 
Freies Zeichnen krummliniger Figuren. 
  
Für die Erteilung des Zeichenunterrichts an Volksschulen sind im Auf- 
trag der Oberschulbehörde Vorlagen nebst einer für die Lehrer bestimmten An- 
weisung über die Benützung der Vorlagen bearbeitet worden. Die Vorlagen nebst 
Auweisung sind in zwei Abteilungen, die eine für Knaben-, die andere für Mädchen- 
klassen bestimmt. 
Exemplare der für die Knabenklassen bestimmten Vorlagensammlung sind an 
einzelnen Schulen, an denen ein geordneter Zeichenunterricht eingeführt ist, auf An- 
ordnung der Oberschulbehörde unentgeltlich abgegeben worden. Weitere Examplare 
könnten, soweit der Vorrat reicht, an Ortsschulbehörden größerer Gemeinden über- 
lassen werden, die bereit sind, an ihren Schulen einen methodischen Zeichennnter- 
richt in mindestens zweijährigen Kursen von je 2 Wochenstunden erteilen zu lassen. 
Bezügliche Gesuche wären an den vorgesetzten Kreisschulrat zu richten, welcher dieselben 
mit gutachtlichem Beibericht der Oberschulbehörde vorzulegen hätte. 
Kaufweise können Exemplare der Vorlagen bei der Lithographischen Anstalt von 
L. Glockner in Karlsruhe bezogen werden. Bekanntm. des Oberschulrats vom 
28. März 1894; Schulv. Bl., 1894, S. 121. 
b. Erdkunde. 
8 s6. 
Der geographische Unterricht ist auf Grund der Anschauung der Natur 
und der Karte durch Vorweisung und Erläuterung der Zeichen der geo— 
graphischen Objekte bei freiem Lehrvortrag zu erteilen. 
Dabei ist das selbständige Kartenlesen der Schüler vorzugsweise anzu— 
streben, der behandelte Stoff durch vielfache Wiederholung unter fort— 
währender Betrachtung der Karte geläufig zu machen, und die Auffassung 
von Größenverhältnissen weniger durch Memorieren von Zahlen als durch 
vergleichende Behandlung zu erreichen. 
Dieser Lehrgang wird dadurch vervollständigt und belebt, daß teils 
von dem Lehrer geschichtliche Andentungen und kurze Schilderungen über 
die Natur des Landes, das Leben und Treiben seiner Bewohner ange-
	        
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