1. Verordnung vom 24. April 1869. 481
betreffend Förderung des Obstbaues, hier die Verleihung von Prämien (Schulv. Bl.,
1882, S. 44.):
8 1. Aus Mitteln der Grossh. Ohbstbauschule werden zur Förderung
des Obstbaues Prämien (Geldprämien und Ehrendiplome) nach Massgabe
der folgenden Bestimmungen erteilt.
S 2. Bei Verleihung von Geldprümien und Ehrendiplomen
können inbetracht kommen: — —
c. Lehrer in Landgemeinden, welche längere Zeit der
Schuljugend Unterricht im Obstbau erteilt haben und sich entweder selbst
im Besitze einer guten Baumschule befinden oder die Aufsicht über eine
Gemeinde- oder Bezirksbaumschule erfolgreich ausüben. — —
5. Die Geldprämien gelangen in Beträgen von 50 M., 40 M. und
25 Mk. zur Bewilligung. — —
Ziele der einzelnen Schuliahre.
61.
Viertes Schuljahr.
Betrachtung einer Anzahl Tiere, Pflanzen und Mineralien.
Fünftes Schuljahr.
Fortsetzung der Beschreibung von Tieren und Pflanzen, auch aus-
ländischer Art, mit beginnender Gruppierung nach den Aehnlichkeiten, ebenso
von einigen einfachen und gemengten Mineralien.
Belehrung über den menschlichen Körper.
e. Naturlehre.
§ 62.
Einige der wichtigsten Naturgesetze werden durch Vorführung ganz
einfacher und mit den unbedeutendsten Mitteln ausführbarer Versuche der
Anschauung und Erkenntnis der Schüler nahe gelegt.
Das Angeschaute wird auf Grund anregender Fragen des Lehrers
von den Schülern in eigenen Worten ausgesprochen und etwaige sachliche
und sprachliche Verstöße genau vom Lehrer verbessert. Darauf sind die
Schüler anzuhalten, das Wesentliche der beobachteten Erscheinungen heraus-
zufinden, auf den Grund derselben unter Leitung des Lehrers zu schließen
und auf diese Weise in möglichster Selbstthätigkeit das die einzelnen Er-
scheinungen bedingende Naturgesetz aufzufassen. Die Einprägung des Er-
kannten geschieht durch wiederholte Besprechung zwischen Lehrer und Schüler
und durch Lesung der in dem Lesebuch enthaltenen physikalischen Einzelbilder.
Das Ziel dieses im achten Schuljahre eintretenden Unterrichts ist
die Vorführung einiger bedeutenderer Erscheinungen der Schwere der festen,
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