Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

1. Verordnung vom 24. April 1869. 481 
betreffend Förderung des Obstbaues, hier die Verleihung von Prämien (Schulv. Bl., 
1882, S. 44.): 
8 1. Aus Mitteln der Grossh. Ohbstbauschule werden zur Förderung 
des Obstbaues Prämien (Geldprämien und Ehrendiplome) nach Massgabe 
der folgenden Bestimmungen erteilt. 
S 2. Bei Verleihung von Geldprümien und Ehrendiplomen 
können inbetracht kommen: — — 
c. Lehrer in Landgemeinden, welche längere Zeit der 
Schuljugend Unterricht im Obstbau erteilt haben und sich entweder selbst 
im Besitze einer guten Baumschule befinden oder die Aufsicht über eine 
Gemeinde- oder Bezirksbaumschule erfolgreich ausüben. — — 
5. Die Geldprämien gelangen in Beträgen von 50 M., 40 M. und 
25 Mk. zur Bewilligung. — — 
Ziele der einzelnen Schuliahre. 
61. 
Viertes Schuljahr. 
Betrachtung einer Anzahl Tiere, Pflanzen und Mineralien. 
Fünftes Schuljahr. 
Fortsetzung der Beschreibung von Tieren und Pflanzen, auch aus- 
ländischer Art, mit beginnender Gruppierung nach den Aehnlichkeiten, ebenso 
von einigen einfachen und gemengten Mineralien. 
Belehrung über den menschlichen Körper. 
e. Naturlehre. 
§ 62. 
Einige der wichtigsten Naturgesetze werden durch Vorführung ganz 
einfacher und mit den unbedeutendsten Mitteln ausführbarer Versuche der 
Anschauung und Erkenntnis der Schüler nahe gelegt. 
Das Angeschaute wird auf Grund anregender Fragen des Lehrers 
von den Schülern in eigenen Worten ausgesprochen und etwaige sachliche 
und sprachliche Verstöße genau vom Lehrer verbessert. Darauf sind die 
Schüler anzuhalten, das Wesentliche der beobachteten Erscheinungen heraus- 
zufinden, auf den Grund derselben unter Leitung des Lehrers zu schließen 
und auf diese Weise in möglichster Selbstthätigkeit das die einzelnen Er- 
scheinungen bedingende Naturgesetz aufzufassen. Die Einprägung des Er- 
kannten geschieht durch wiederholte Besprechung zwischen Lehrer und Schüler 
und durch Lesung der in dem Lesebuch enthaltenen physikalischen Einzelbilder. 
Das Ziel dieses im achten Schuljahre eintretenden Unterrichts ist 
die Vorführung einiger bedeutenderer Erscheinungen der Schwere der festen, 
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