482 VI. Lehrplan für die Volksschulen.
tropfbarpflüssigen und gasförmigen Körper, ferner des Schalles, der Wärme,
des Lichtes, des Magnetismus und der Elektrizität.
5. Gesangunterricht.
§s 63.
In den unteren Schuljahren sind vorzugsweise UÜbungen zur Bildung
der Stimme und des musikalischen Gehörs vorzunehmen; in den oberen
wird die technische Einsicht in die Elemente des Gesangs vermittelt.
Neben dem theoretischen Kurse geht, teils als Grundlage für das zu
Lernende, teils zur Anwendung des Gelernten, ein Liederkurs einher.
Es sollen nur solche Gesänge eingeübt werden, deren Text dem Ver-
ständnis der Kinder nahe liegt. Neben geceigneten Volksliedern soll das
religiöse Lied besondere Berücksichtigung finden. Namentlich sind die jedenorts
üblichen kirchlichen Melodien sorgfältig einzuüben. Die Schüler müssen
stets in das vollständige Verständnis des Tertes eingeführt und zu einer
deutlichen Aussprache und richtigen Betonung angehalten werden. Dabei
ist genau auf eine richtige Haltung des Körpers zu achten.
Erstes Schuljahr.
Stimm= und Gehörübungen. Auffassen und Nachsingen vorgesungener
Töne, allmälig im Umfang der ersten fünf Töne der Dur-Tonleiter. Be-
gründung des Taktgefühls. Einfache Liedchen in einem dem Kindesalter
entsprechenden Tonumfang.
Zweites Schuljahr.
Fortsetzung der Stimm= und Gehörübungen mit Ausdehnung auf acht
Töne. Unterscheidung von hohen und tiefen, langen und kurzen, starken
und schwachen Tönen. Einfache Liedchen im Umfang bis zu einer Oktave.
Drittes Schuljahr.
Bezeichnung der Tonhöhe durch Ziffern. Ubungen im Unterscheiden
gehörter Töne und im Treffen der mit Ziffern bezeichneten Töne. Ubungen
im Zwei= und Dreitakt. Anwendung des Gelernten in einstimmigen Liedern.
Viertes und fünftes Schuljahr.
Bezeichnung der Töne durch Noten. Ubung der Tonleiter, aus- und
absteigend und sprungweise. Erweiterung der Tonleiter nach oben und
unten. Der“ und ⅝ Takt. Bezeichnung der Taktarten und der rhyth-
mischen Gliederung der Sätze. Übergang zum zweistimmigen Gesang.
Kirchengesänge.