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VII. Einzelne Unterrichtsgegenstände.
die Fragen der Einleitung und des 1. Hauptstückes in Betracht. welche-
mit Auslassung der Fragen 98, 100, 105—107, 110—113, 115—118 gut einzu-
prügen sind. Aus dem 2. Hauptstücke erklüren wir nur die Fragen 1,
2, 3, 7, 12, 17, 19, 24, 26, 27, 20. 31 —36, 39, 40, 142 bis 44, 50 (in der
neuen Ausgabe Fragen 119, 121, 125, 130, 135, 137, 142, 144, 145, 117,
119— 1353, 157, 158, 160—163, 168), nus dem 3. Iauptstück die Fragen 1—5,
7, 9, 10, 13, 20. 23, 24, 13 (bezichungsweiss 169—173 174, 176, 180, 187,
190, 191, 210) für obligatorisch.
Zu den Gebeten des 1. und 2. Schuljahrs, welche wiederholt gelernt
werden, kommen die Formularien zur Erweckung der 3 göttlichen Tu-
genden (Seite 27 oder 57 bezichungsweisc 24 oder 51) und der guten
Aleinung (Seite 55 bezichungsweise 19). Anleitung zu würdigem he-
nehmen während des Gottesdienstes, besonders wührend des heiligen
Aessopfers. Bedeutung des Sonntags und der wichtigsten Kirchenfeste.
9. Das vierte Schuljahr kann ausnahmsweise noch zur 1. Klasse.
gezogen werden. In diesem Falle haben die Kinder dieses Jahrgangs
alle übrigen Nummern der Kurzen biblischen Geschichte und alle un-
besternten Fragen und Antworten des Kleinen Katechismus zu lernen.
Auch sind dieselben — Spiütestens vor Schluss der österlichen Zeit —
zum erstmaligen Empfang des heiligen Bussakramentes nach Anleitung
des Katechismus (Seite 413 bezichungsweise 38 fl.) vorzubereiten und anzu-
halten.
Sind aber die Kinder des 4. Schuljahrs, wie es nach der Verordnung
vom 2.1. April 1869 in der Regel sein soll, in die 2. Klasse aufgenommen,
so gilt für sie der folgende Lehrplan:
B. Die zweite Klasse ((., 5., C., 7. und 8. Schuljahr).
10. In dieser Klassc sollen der Katechismus und die biblische Ge-
schichte zweimal ganz durchgenommen werden.
Als Lehrbücher dienen der mittlere Diöcesankatechismus und die-
Biblische Geschichte von NMey.
Diese Klasse wird für den Religionsunterricht in 2 Abteilungen.
geteilt, deren erste in der Regel das 4. und 5.,#beziehungsweise 5. und
6G.), deren zweite das 6., 7. und 8. (bezichungsweise 7. und 8.)
Schuljahr umfasst.
Beide Abteilungen müssen zu gleicher Zeit in demselben Gegen-
stand unterrichtet werden.
In jedem Jahre soll in dieser Klassc anf dic österliche Zeit der
Beichtunterricht durchgenommen bezichungsweise repetiert werden. Des-
gleichen ist alljührlich das heilige Messopfer zu erklären und eine An-
leitung zum nutzbringenden Besuche dessclben zu geben.
Imersten (geraden) Jahre
11. wird in der 1. Abteilung durchgenommen:
Katechismus: Einleitung, erstes Hauptstückl und Lehre vom Gobet
samt dem Beichtunterrichte mit Auslassung der besternten Fragen.
Uberdies können in dieser Abteilung noch ausgelassen werden
die Fragen 34, 56, 94, 100, 106, 143, 201—204. 211—213, 220, 231,
549, 504—507, 572, 574, 599, 633, 640, 664, 666, 667.