1. Religionsunterricht. a. Katholiken. 503
Biblische Geschichte: Diesc ist nach dem doppelten zweijährigen
Kursus des Lektionsplanes für die zweiklassige Volksschule (Frei-
burg bei Herder) zu erteilen. Demgemüss sind im 1. Turnusjahre
30 neuc Nummern aus dem A. T. und im 3. Juahre weitere 3
Nummern des A. T. durchzunchmen.
12. In der 2. Abteilung:
Katechismus: Wiece in der 1. Abteilung mit Hinzunahme der be-
sternten und der anderen, in der 1. Abteilung ausgelassenen Fragen.
Biblische Geschichte: Wie in der 1. Abteilung.
Im zweiten (ungeraden) Jahre
13. Kommt in der ersten Abteilung zur Behandlung:
Katechismus: vo#n den Geboten bis Ende mit Auslassung der be-
sternten Fragen und der Lehre vom heiligen Sakrament der Ehe
und vom Gebete. Die Lehre von den heiligen Sakramenten der
Firmung und des Altars soll, weil sic ausführlicherem Unterricht
vorbehalten ist, auf die Fragen 482, 491, 193 bis 107, 400—502,
501, 506, 515, 520, 525 beschrünkt werden. Ausserdem können
in dieser Abteilung die Fragen 261, 269, 270, 272, 275, 278, 290,
316, 317, 32., 331, 334, 365—309, 374, 386, 392, 107, 108, 111—417,
120—423, 432, 4.10, 444, 4145, 447, 156, 162—.166, 473—476, 605, 610,
G611, 613, 614, 618, 621, 633, 636, 680 übergangen beziehungsweise
vom Memorieren ausgeschlossen werden.
Biblische Geschichte: Die im Lektionsplane dem 2. Juhre zu-
gewiesenen 33 Nummern des N. T. (Im 4. Jahre kommen 30 weitere
Nummern des N. T. zur Durchnahme.)
14. In der 2. Abteilung.
Katechismus: Wie in der 1. Abteilung mit Beizug der besternten
und der anderen, in der 1. Abteilung ausgelassenen Fragen. Die
Lehre von der heiligen Firmung und vom allerheiligsten Sakra-
mente kann auf die für die 1. Abteilung angesetzten Fragen beschrünkt
bleiben. Die Lehre von der Ehe und vom Gebete fällt auch hier
ganz aus.
Biblische Geschichte: Wie in der 1. Abteilung. (Die mit la-
teinischen Buchstaben gedruckten Geschichten sind nicht obligat).
15. Hinsichtlich der Methode ist vor allem im Auge zu behalten,
dass der Schwerpunkt des Religionsunterrichts in die Schule, nicht in
das Haus zu legen ist. Deshalb soll jedes Pensum in der Stunde, an
deren Schluss es aufgegeben wird, wohl prüpariert und erklürt werden,
80 dass dem häuslichen Fleisse nur die genauere Einprägung des bereits
in der Schulstunde Gehörten und Gelernten zugemutet wird. Um für
diese Vorbereitung Zeit zu gewinnen, darf nicht der grösste Teil der
Religionsstunde auf die Abhör der in der vorigen Stunde gegebenen Auf-
gabe verwendet werden. Dagegen ist strengstens darauf zu halten, dass
die Bücher während des Abhörens geschlossen auf der Bank liegen bleiben.
Das jeweilige Pensum aus dem Katechismus Soll durchschnitt-
lich 1—6 Fragen umfassen. Der Inhalt dieser Fragen und Antworten.
ist in der Regel zuerst auf akroamatische Weise — bei geschlossenen
Bũchern — in kurzen Sätzen und im steten Hinblick auf den Wortlaut