Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

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VII. Einzelne Unterrichtsgegenstände. 
des Katechismus den Kindern vorzusprechen und durch Beispicle (womöglich 
aus der biblischen Geschichte) und Vergleiche zu erlüntern und verstünd- 
lich zu machen. Sodann wird dieses Pensum mittelst Fragen mit (den 
Schülern durchgesprochen, in die Fragen und Antworten des Katechismus 
cingekleidet und zusammengofasst, im Buche mit scharfer Betonung ge- 
lesen und zur wörtlichen Einprägung auf die nüchste Stunde aufgegeben. 
In allen Klassen ist darauf zu dringen, dass nicht blos die Antworten., 
sondern auch die Fragen gelernt werden. 
Die biblische Geschichte soll regelmässig vorcrzählt, gelesen 
und erklärt werden, bevor sic zum Lernen aufgegeben wird. Die statarisch 
zu behandelnden Nummern, welche in den Lektionsplänen mit fetten 
Ziffern gedruckt sind, müssen wörtlich gelernt werden, desgleichen die 
Aussprüche und Charakterstellen der kursorisch durchzunchmenden Num- 
mern. Auf die Abhör folgt die Auslegung des Gelernten, welche auf 
die Lehisätze des Katechismus zurückzuführen ist. Die Anwendung 
bildet den wirksamen Abschluss der biblichen Katechesec. 
Die Weissagungen, Vorbilder und Typen sind mit besonderer Auf- 
merksamkeit zu behan deln und ihre Erfüllung soll nachgewiesen werden. 
16. Zu den bereis eingeübten Gebeten, auf deren Inhalt bei 
Gelegenheit zurückzukommen ist, sind in dieser Klasse das Donnerstags- 
und Freitagsgebet, das Formular zur Erweckung von Reue und Leid, das 
Salve Regina, das „Unter deinem Schutz und Schirm“ und das Memorare 
hinzuzulernen. 
Alle vorgeschriebenen Gebetc sollen genau nach dem Wortlaute des Ka- 
techismus gelernt und abwechslungsweise als Schulgebete gebraucht werden. 
Auch der Dekalog, die Kirchengebote, die acht Seligkeiten etc. können 
und sollen als Gebetsformulare benützt werden. An die Verrichtung der 
häuslichen Gebete sollen die Kinder häufig gemahnt werden. 
Die üblichen Mess- und anderen kirchlichen Gesünge sind bei Ge- 
legenheit zu erklüren und wenigstens teilweise auswendig lernen zu lassen. 
Zu diesem Zwecke sollen alle Kinder dieser Klassc das „Gesung- und 
Gebetbuch für die katholische Jugend, von einem Priester der Erzdiözese 
Freiburg“ (Freiburg bei Herder) oder das „Kleine Gebet- und Gesang- 
buch“ von Pfarrer Lorenz (Badenia in Karlsruhe) in Hünden haben. 
Eine Anweisung zum Gebrauch des Gebetbuches dürfte in den meisten 
Fällen erforderlich sein. 
Ganz besonders aber muss verlangt werden, dass die Schüler dieser 
Klasse in den Geist des Kirchenjahres und seiner Feste und der kirchlichen 
Gebräuche und Kulthandlungen mit allem Eifer eingeführt werden. Die- 
selben sind deshalb über die Einteilung und alle (öffentlichen) Feste des 
Kirchenjahrs, sowie über den Sinn und die Bedeutung der hauptsüch- 
lichsten Kultformen und Gebräuche (eucharistischer Segen, Wettersegen, 
Palmen- und Kerzenweihe etc.) hinreichend zu belehren. 
Das Nachfragen über die von den LKindern angehörte Predigt wird 
für das fruchtbringende Anhören des Wortes Gottes sehr nützlich sein. 
17. Im Kommunionunterrichte soll die Lehre vom Ur- 
Zustande, vom Sündenfall und von der Erlösung kurz wiederholt und 
die Lehre von der Gnade, den Sakramenten im allgemeinen, dem heiligen 
Sakramente des Altars und dem Sakramente der Busse gründlich und
	        
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