Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

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VII. Einzelne Unterrichtsgegenstände. 
Für Klasse I gilt das in § 9 Gesagte, Klassc II siche S 10 C., Klasse III 
2 
(Schuljahr 4 und 5) siche § 10 B. 
Klasse IV (Schuljahr 6—8). Weil viele Schüler diese Klasse nur 
2 Jahre besuchen, nicht 3jähriger, sondern 2jähriger Turnus. Erstes 
Jahr. Biblische Geschichte: die für 6 neu vorgeschriebenen Num- 
mern und übersichtliche Wiederholung der Alttestamentlichen Geschichte. 
Bibellesen: vorzüglich Stellen des Alten Testaments. Lieder: die für 
6 bezeichneten und Wiederholung der für 1, 2, 3 und mit den zwei obersten 
Jahrgüngen auch der für 7 vorgeschriehenen. (Bezüglich der zu wieder- 
holenden aus 1, 2 und 3 Auswahl zulüssig.) Katechismus: die mit 6 
und 7 bezifferten Fragen und Sprüche der 3 ersten Hauptstücke und damit 
verbunden Wiederholung der mit 4 und 5 bezeichneten Fragen und Sprüche 
dieser Hauptstücke. Kirchengeschichte: Abschnitte 1—5. Zweites 
Jahr. Biblische Geschichte: die für 7 neu vorgeschriebenen Num- 
mern und übersichtliche Wiederholung der Neutestamentlichen Geschichte. 
Bibellesen: vorzüglich Stellen des neuen Testaments. Lieder: die für 
7 bezeichneten, Wiederholung der für 4 und 5 und für die 2 oberen Jahr- 
günge auch der für 6 vorgeschriebenen Lieder. (Auswahl bei den von 4 
und 5 zu wiederholenden zulässig.) Katechismus: die mit 6 und? be- 
zifferten Fragen und Sprüche der 3 letzten Ilauptstückke und damit rer- 
bunden Wiederholung der mit 4 und 5 hbezeichneten Fragen und Sprüche 
der gleichen Hauptstückkee. Kirchengeschichte: Abschnitt 6—10. 
E. Bei 2 Religionsklassen. 
J. Klasse (Schuljahr 1—3). Die zu lernenden Gebetec werden in 3 
gleiche Gruppen geteilt und wechseln jährlich ab. Ebenso gilt ein 3jähriger 
Turnus für Biblische Geschichte und Lieder. Erstes Jahr. Die 
für 1 bezeichneten Geschicht en (§ 9) und ausserdem zur Erklärung der 
grossen Feste Angabe des Hauptinhalts von 58, 60, 61 und 65 des Neuen 
Testaments. Lieder: die für 1 bezeichneten. — Zweites Jahr. Bib- 
lische Geschichte Altes Testament: 1—5. Neues Testament: I1. 3. C6. 
J7. II. IG. 19. 2°. 22. Lieder: die für 2 vorgeschriebenen. — Drittes 
Jahr. Biblische Geschichte Altes Testament: 6—I1. Neues Testa- 
ment: 23. 24. 265. 32. 31. 43. Lieder: die für 3 besimmten (8 9). 
Wieclerholt werden jährlich mit den Schuljahren 2 und 3 die im vorher- 
gehenden Jahr in der Klasse neu gelernten Gebetc, Geschichten und Lieder. 
II. Klasse (Schuljahr 4—8). Für die Lieder gilt hier ein 4jähriger 
Turnus, so dass alle Schüler der Klassc die gleichen Lieder mit einander 
lernen. Erstes Jahr. 156. 1. 323. 320), 1. 96. 424. Zweites Jahr. I, 
1—4, 6. 18 S. 318. Drittes Jahr. 17. 161. 336, 1—3, S. 101. Viertes Jahr. 
113. 146, 1. 221. 270, 1, 4. 321, 1, 10, 11. 247. Zu wiederholen ist 
jährlich das Pensum des Vorjahrs und ausserdem ein Teil der für Schul- 
jahr 1—3 vorgeschriebenen Lieder. — In allen anderen Fächern des Reli- 
gionsunterrichts wird diese Klasse in 2 Abteilungen getrennt unterrichtet. 
Für die untere Abteilung (Schuljahr 4 und 5) gilt der unter § 10 B. für 
das vereinigte 4. und 5. Schuljahr bestimmte Lehrplan, für die obere Ab- 
teilung aber der oben unter D. für Schuljahr 6—8 gegebene. 
Hier wird der Lehrer besonders darauf zu achten haben, dass nicht, 
während die eine Abteilung mündlich unterrichtet wird, die andere un-
	        
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