1. Religionsunterricht. b. Protestanten. 529
allen Klassen anzuwenden; nur bei der Wiederholung wird man sich
sclbstverstündlich vorerst nach der bisherigen Auswahl richten miissen.
Auch die neue Vorschrift, wonach 43 einzeln bestimmte Biblische
Geschichten künftig gekürzt zu behandeln beziehungsweise nur zu
lesen und zu erklüren sind, tritt alsbald in Kraft.
Dagegen kann die neue Verteilung der Biblischen Geschichten im
nüchsten Schuljahr nur für die 3 ersten Jahrgünge in Anwendung
kommen und soll von da an regelmässig mit jedem Jahr um eine Klasse
weiter vorrücken, so dass in einer 2klassigen Schule der neue Lehrplan
schon im Schuljahr 1895/96 für alle Stufen gilt, während das bei einer
4klassigen Schule erst im Schuljahr 1896/97 und bei 7- und 8Sklassigen
erst nach 4 Jahren vollstündig der Fall sein wird.
Für die Mittelschulen wird eine besondere Verordnung erscheinen.
Karlsruhe, den 8. März 1891.
Kvangelischer Oberkirchenrat.
D. von Stösser. Sprenger.
Bekanntmachung.
(Des Oberschulrats vom 17. November 1883.)
Die Einführung des neuen evangelischen Choralbuches betreffend.
(Schulv. Bl., 1883, Nr. XVII, S. 139.)
Nr. 17501. Auf Antrag des Evangelischen Oberkirchenrats bringen
wir die von demselben erlassene Verordnung vom 6. d. M., die Einführung
des neuen Choralbuches betreffend, nachstehend zur Kenntnis der beteiligten
Lehrer.
Karlsruhe, den 17. November 1883.
Großerzoglicher Oberschulrat.
Joos. Fr. Schmidt.
An sümtliche Geistliche und Kirchengemeinderüte.
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Grossherzog
mit Allerhöchster Entschliessung vom 3. November 1882 Sich gnädigst
bewogen gefunden haben, auch das zu dem neuen Gesangbuch gehörige
Choralbuch zur Einführung zu genehmigen, und nachdem wir unter dem
17. Juli d. J. (Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. XIII.) das Erscheinen
des Choralbuchs angezeigt und die Kirchengemeinderäte zur Anschaffung
desselben angewiesen haben, verordnen wir in obigem Betreft, wie folgt:
Das im Druck und Verlag von J. H. Geiger in Lahr 1883 erschienene
„Choralbuch für die evang.-protestantische Kirche im Grossherzogtum Baden“
ist lüngstens vom 1. Advent d. J. an zur Führung und Begleitung des
kirchlichen Gesanges bei allen Gottesdiensten ausschlieslich in Gebrauch
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