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VII. Einzelne Unterrichtsgegenstände.
Schewa für das Neujahrsfest und den Versöhnungstag und Owinu
Malkenu.
8 22.
d. Systematische Religionslehre.
Wie bei A mit geeigneter Vertiefung und Erweiterung. Sämtlichon
Schülern sowohl bei A als B ist beim Herannahen israclitischer Feste die
Bedeutung derselben zu erklüren.
g 23.
e. Ueberset zen aus dem Pentateuch.
—i
Im 5. und 6. Schuljahre sind jährlich gegen 10 Kapitel, im 7. und
8. gegen 20 Kapitel zu übersctzen.
Die grammatikalischen Bemerkungen erstrecken sich hier auch auf
die Deklination des Hauptworts und die Konjugation des regelmüssigen
Zeitworts.
8 24.
Zur vorzugsweisen Auswahl der zu übersetzenden Stücke des
Pentateuchs für A und B werden empfohlen:
im 1. Buch Mosis: Kap. 1—4, Kap. 6 V. 5 bis Kap. 9, Kap. 13
bis 15, Kap. 17 und 18, Kap. 21—24. Kap. 27
und 28, Kap. 32 und 33, Kap. 37, Kap. 40
bis 50.
. Buch Mosis: Kap. 1—20, Kap. 23 und 24, Kap. 30 V. 11
bis Kap. 34.
im 3. Buch Mosis: Kap. 16 und 17, Kap. 19 bis V. 18, Kap. 23
bis 25.
im 4. Buch Mosis: Kap. 11—24, Kap. 27—29, Kap. 32 u. 35.
im 5. Buch Mosis: Kap. 1—20, Kap. 26 u. 27, Kap. 290—34.
8 25.
Die Bestimmung der Reihenfolge der zu übersetzenden Stücke nach
den einzelnen Entwickelungsstufen und Verstandesanlagen der betreffenden
Schüler wird den Religionslehrern unter Verstündigung mit den Auf-
sichtsbeamten für den isr. Religionsunterricht (den betr. Rabbinern) über-
dassen.
#.
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Schlussbemerkungen.
8 26.
Bezüglich der Beaufsichtigung und Prüfung des isr. Religionsunter-
richts durch die betreffenden Rabbiner bleiben die bestehenden Verord-
nungen in Kraft.
Jeder isr. Religionslehrer hat vor dem Beginne eines neuen Schul-
Hahrs dem zustündigen Rabbiner seinen Stunden- und Unterrichtsplan für
den Religionsunterricht zur Genechmigung oder etwaiger geeignet er-
scheinenden Abänderung vorzulegen.
Unter besonderen Verhältnissen kann mit Zustimmung des Auf-
sichtsbeamten rücksichtlich des Masses und der Verteilung des Unter-
richtsstoffes geeignete HKlodifikation des Lehrplans eintreten.