1. Religionsunterricht. c. Israeliten. 541.
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Den isr. Gemeinden empfehlen wir nachdrücklich, im Sinne unserer
Verordnung vom 30. November 1868 Nr. 965 die Einrichtung zu treffen
und die Mittel hiefür zu bewilligen, dass die an den üöffentlichen Volks-
schulen angestellten isr. Lehrer in Gemässheit des § 42 Abs. 2 des-
Gesctzes über den Elementarunterricht vom 8. Mürz 1868 ausser den
ihnen im §S 42 Abs. 1 zur Pflicht gemachten wöchentlichen Unter-
richtsstunden noch 4 weitere Stunden wöchentlich Unterricht erteilen
und dieselben neben den aus ihrem regelmässigen Stundendeputat für
den Religionsunterricht zu verwendenden 6 wöchentlichen Stunden
(Gesetz 5 27 Abs. 2) für einen erweiterten Religionsunterricht ver-
wenden, da ohne eine solche Erweiterung namentlich der Unterricht im
Hebrüischen nicht in dem höchzt wünschenswerten, erforderlichen NMasse
erteilt werden kann.
8 28.
Auch müssen wir dringend wünschen, dass die Rabbiner, eingedenk
ihrer Pflicht, für die Förderung religiösen Wissens bei der isr. Jugend
mitzuwirken, zum Zwecke der Erweiterung des isr. Religionsunterrichts
an ihren Wohnorten in den oberen Klassen wöchentlich einige Stunden
teligionsunterricht erteilen.
8 29.
Die Bestimmungen Fvorstehenden Lehrplans sind auch für die im
volksschulpflichtigen Alter befindlichen isr. Schüler der Gymnasien
höheren Bürger- und höheren hlädchenschulen sowie der Privatlehr-
anstalten in Anwendung zu bringen.
Rücksichtlich der bezeichneten, in einem höheren Alter stehenden
Schüler bleiben weitere Bestimmungen vorbehalten.
Karlsruhe, den 18. Februar 1881.
Gr. Oberrat der Israeliten.
Der Ministerial-Kommissür.
Toos.
Willstüätter.
Den Gebrauch von Lehrbüchern bei dem israelitischen Religionsunterricht
betreffend.
An die Rabbinate und israelitischen Religionsschullehrer: Zum-
Gebrauche bei dem israelitischen Religionsunterrichte (Biblische bezw.
nachbiblische Geschichte) werden empfohlen:
Erzühlungen aus den heiligen Schriften der Israeliten für die
kleinere israelitische Jugend von Bezirks-Rabbiner B. H. Flehinger
in Merchingen. (Frankfurt am Main. Verlag der Jaeger'’schen Buch-
handlung.)
Erzühlungen und Belehrungen aus den heiligen Schriften der
Isracliten für die reifere israelitische Jugend von demselben Verfasser
(in derselben Verlagsbuchhandlung erschienen).
Geschichtlicher Religionsunterricht von Dr. H. Son dheimer, Be-
zirksrabbiner in Heidelberg. (Lahr, Druck und Verlag von Moritz
Schauenburg.)