Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

564 VII. Einzelne Unterrichtsgegenstände. 
8 7 dieser Verordnung — werden aufgrund eingeholten Gutachtens des 
Badischen Frauenvereins die in Anlage I und II enthaltenen Lehrpläne 
empfohlen. 
89. 
Sofern der Unterricht in weiblichen Handarbeiten über das in § 24 
Absatz 1 und 2 des Gesetzes bezeichnete Maß hinaus ausgedehnt werden 
soll, hat der Lehrplan eine entsprechende Erweiterung zu erfahren. 
Das Muster eines Lehrplanes bei Ausdehnung des Unterrichts auf 
sechs Jahrgänge ist in Anlage III beigefügt. 
  
In den Gegenden, wo noch eine besondere Volkstracht in Ulbung ist, wird 
darauf bei Erteilung des Handarbeitsunterrichts Rücksicht genommen, in manchen 
Orten der Unterricht auch auf das Handspinnen ausgedehnt. (Jahresberichte des 
Frauenvereins für 1899, S. 5, für 1900, S. 6). 
10. 
Der Lehrplan für den Unterricht in weiblichen Handarbeiten wird 
von der Ortsschulbehörde aufgestellt und dem Kreisschulrat zur Genehmi- 
gung vorgelegt. 
Eine Abschrift des genehmigten Lehrplanes ist im Schulzimmer auf- 
zuhängen. 
§ 11. 
1. Der Unterricht in weiblichen Handarbeiten ist, soweit immer thun- 
lich, als Klassenunterricht zu behandeln und nach den für die Erteilung 
des Unterrichts in den übrigen Lehrfächern geltenden Grundsätzen zu 
erteilen. 
2. Seine Aufgabe ist eine doppelte. Er hat einerseits den Schüle- 
rinnen eine von dem richtigen Verständnis begleitete Fertigkeit in den 
zur Behandlung kommenden unentbehrlichsten Nadelarbeiten zu vermitteln; 
andererseits hat er durch sorgsame Pflege des Sinnes für Orduung, 
Reinlichkeit und Liebe zur Arbeit an der sittlichen Erziehung der Schüle- 
rinnen sich zu beteiligen. 
3. Der (erste) Lehrer hat die Verpflichtung, der Lehrerin für weib- 
liche Handarbeiten in Handhabung der Schulzucht zu unterstützen. 
8 12. 
Zur Teilnahme an der unmittelbaren Aufsicht über die Erteilung des 
Unterrichts in weiblichen Handarbeiten kann die Ortsschulbehörde hiefür 
geeignete sachkundige Frauen beiziehen.
	        
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