1. A. Lehrerbildungsanstalten. 581
Lehrerinnen an höheren Mädchenschulen zu erlangen sucht, obwohl die Zahl der
an solchen Anstalten zu besetzenden Stellen erheblich beschränkter ist, als die Zahl
derjenigen, welche an Volksschulen für Lehrerinnen zugänglich sind; denn das Zeugnis
der Befähigung für den Unterricht an höheren Schulen giebt in ausgedehnterem
Umfange Aussicht auf Erlangung einer Verwendung außerhalb des öffentlichen
Dienstes im Heimatlande.
Bemerkenswert ist hierbei ferner, daß der Überschuß an weiblichen Lehrkräften
im Vergleich zum Bedarf für den öffentlichen Schuldienst bei dem katholischen
Bekenntnis ständig und beträchtlich geringer ist, als bei dem evangelisch-
protestantischen, derart, daß zeitweise alle Kandidatinnen katholischen Bekenntnisses
(zufolge der Bestimmungen in § 19 des E.U.G.) sofort nach bestandener Prüfung
Verwendung im Schuldienst finden konnten — während doch die vorhandenen Vor-
bereitungsanstalten für beide Bekenntnisse gleichmäßig zugänglich sind, auch überall
beim Unterricht den Besonderheiten der verschiedenen Bekenntnisse gebührend Rechnung
getragen wird.
àa. Hehrplan für die Präparandenschulen des Großherzogtums Baden.
(Schulv.Bl., 1879, Nr. VII, S. 62.)
I. Allgemeine Bestimmungen über die Unterrichtserteilung.
§ 1. Die Präparandenschule vermittelt ihren Zöglingen eine auf die
Volksschule aufbauende und auf das Seminar vorbereitende Schulbildung.
§ 2. Es hat die Präparandenschule diesem Zwecke zunächst durch formale
Bildung des Geistes zu entsprechen.
Demnach haben die Lehrer besonders auf Entwicklung der Anlagen und
Ubung der Kräfte zu sehen, die Schüler im lautreinen Sprechen, im münd-
lichen und schriftlichen Gedankenausdruck, im klaren, sicheren Auffassen, im
logischen Denken und im regelmäßigen und geordneten Arbeiten zu üben und
allem gedankenlosen Auswendiglernen zu steuern.
§* 3. Es muß in der Präparandenschule namentlich das behandelt
werden, was dem Alter und der Bildungsstufe der Zöglinge entspricht,
mithin die äußerlichen, mehr technischen Fertigkeiten und diejenigen Fächer,
welche viele Ubung erfordern. ·
§ 4. Als Vorschule einer Lehrerbildungsanstalt hat die Präparanden-
schule in der Methode, die vorwiegend elementar entwickelnd ist, den künftigen
Lehrern ein Vorbild zu sein.
Sie hat ganz besonders auch darauf Bedacht zu nehmen, daß die
Schüler gründlich unterwiesen und nicht mit Wissensstoff überbürdet werden.
Deshalb darf in den einzelnen Unterrichtsgegenständen über das durch
nachfolgenden Unterrichtsplan festgesetzte Ziel nicht hinausgegangen werden.
Ebenso ist auch jedes Ubermaß in Anfertigung schriftlicher Arbeiten
sorgfältig zu vermeiden.