Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

2. b. Verfahren bei Stellenbesetzung. 659 
Grossherzogliche Kreisschulv#isftatur. 
den 189 
Die Ortsschulbehörde in. ............ 
erhält beifolgend, unter Hinweis anf 8 32 des Gesetzes über den Elemen- 
tarunterricht vom 13. Mai 1892, das Verzeichnis der als Bewerber um 
die erledigte .. . Hauptlehrerstelle. . . an dortiger Volksschule aufgetretenen 
oder sonst bei der Besetzung der Stelle inbetracht kommenden Lehrer mit der 
Aufforderung, dieses Verzeichnis spätestens nach Umfluß von 
Tagen unter Beifügung etwaiger Bedenken oder besonderer Wünsche bezüglich 
des einen oder anderen der darin aufgeführten Lehrer wieder anher vor- 
zulegen. 
  
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