690 IX. Aufwand für die Volksschulen.
1. in einer ohne Rücksicht auf die zurückzulegende Wegstrecke
bemessenen Summe für allgemeine Unkosten;
2. in cinem nach der Lünge des zurückzulegenden Weges sich
richtenden Ersatze für Transportkosten;
3. im Falle des § 8 in Zehrungskostenersatz;
4. im Fallce des § 9 in Mietzinsentschüdigung.
5s 4. Die Vergütung betrügt bei verheirateten oder verwitweten Be-
diensteten
für allgemeine an Transportkosten
Kosten für jedes Kilometer
der Dienstklasse 77. 10 Mlark 1 Mark.
Vorstchender für den Transport auf der Lan d-oder Wasser-Strasse
giltige Tarif erfhrt in den Fällen, in welchen die Eisenbaln benützt
werden kann, folgende Abänderungen:
1. Liegt sowohl der Ort des Abzugs, als auch der Ort des Aufzugs
weniger als drei Kilometer von der nächsten Güterstation ent-
fernt, so wird die Vergütung für allgemeine Kosten um
25 Prozent erhöht, dagegen die Streckenvrergütung um
50 Drozent ermässigt.
Bei grösserer Entfernung ceines der beiden Orte wird die nach
Ziffer 1 für den Eisenbahntransport zur Anncndung kommende
Vergütung für allgemeine Kosten um 10 FProzent, und
wenn beide Orte mindestens drei Kilometer von den nüchsten.
Güterstationen entfernt liegen, um 20 Prozent erhöht. Zur Be-
rechnung der Streckenvergütung wird im ersteren Falle
für die ganze Strecke der üngeren Zufahrtsstrassen, im letzteren
Falle für die ganze Lünge der beiden Zufahrtsstrassen der
Strassentarif und für die dazwischen liegende Eisenbahn-
strecke in beiden Füllen die um 50 Prozent ermässigte Strecken-
tagxe in Anwendung goebracht.
In allen Füllen, in welchen nach dem Eisenbahntarif für sich allein
oder nach dem mit dem Strassentarif kombinierten Tarif sich eine höhere
Zugskostenvergütung als bei Berechnung der Vergütung nach der kürzesten
Strasse ergiebt, wird indessen nur letztere gewährt.
5 5. Ledige Bedienstete erhalten an Stelle der im § 4 bestimmten.
Aversalvergütungen den Ersatz der nachgewiesenen wirklichen Auslagen,
soweit diese die Hälfte der nach vorstehendem Tarife festzusetzenden
Vergütung nicht übersteigen. Unter den wirklichen Auslagen ist als
Ersatz des Aufwandes für die persönlichen Bedürfnisse die geurdneto
Diät zu berechnen.
5s 6. Für die Bestimmung der Länge der Strassen (Land- und
Wasserstrassen), sowie der Eisenbahnen sind die amtlichen Bekannt-
machungen massgebend.
Bruchteile von Kilometern bleiben ausser Berechnung.
Führen melrere inlündische Strassen oder Bahnlinien vom Orte des
Wegzuges zu jenem des Aufzugs, 8o gilt die kürzeste Strecke als
massgebend. «
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