Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

2. Unterweisung in Haushaltungskunde. 753 
Handarbeiten), den Ortslehrer (Volksschulgegenstände) und den Oberamtsarzt (Ge- 
sundheitslehre). Die unmittelbare Aufsicht über die Anstalt führte der Ortsgeistliche. 
Unternehmer der Haushaltungsschule in Stubernheim in sinanzieller Beziehung 
war der landwirtschaftliche Bezirksverein in Geislingen, unterstützt von der Amts- 
korporation Geislingen, dem landwirtschaftlichen Bezirksverein Blaubeuren und 
durch einen Beitrag aus der Staatskasse. Die in die Anstalt aufgenommenen 
Mädchen entrichteten für den Kurs (7: Jahr) ein Schulgeld von 26 Ma 
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dem ein Kostgeld von täglich 75 Pfennig. und außer 
Die (badische) Oberschulbehörde, zur Erörterung der 
liches Vorgehen zur Einführung ähnlicher Veranstaltunge 
Baden sich empfehle, kam zu dem Ergebnisse, daß in Baden die inbetracht kommenden 
Verhältnisse in mancher Beziehung anders, als in Württemberg, gestaltet seien; 
insbesondere sei Baden in Ansehung der Ausbildung der Mädchen in weiblichen 
Handarbeiten voraus, weil die hier längst bestehende gesetliche Verpflichtung zum 
Besuche eines mit der Volksschule zu verbindenden Unterrichts in weiblichen Arbeiten 
in Württemberg noch (1880) nicht bestehe. Solle aber auch in den übrigen Haus- 
haltungsarbeiten eine schulmäßige Ausbildung der Mädchen außer der Familie ge- 
boten werden, so werde allerdings ähnlich verfahren werden müssen, wie iu Württem- 
berg. Erfahrungen in dieser Hinsicht herbeizuführen, werde indessen zunächst mehr 
privaten Kreisen — etwa den landwirtschaftlichen Vereinen, oder dem Badischen 
Frauenverein zu überlassen sein. 
Anstalten mit ähnlicher Aufgabe und Einrichtung, wie jene zu Stubernheim 
und Erbach, jedoch zumeist mit höher gesteckten Zielen, sind nachmals als „Haus- 
haltungsschulen“ auch in Baden entstanden, nachdem Anstalten zum Zwecke der 
Erweiterung der in der Volksschule erlangten Ausbildung in weiblichen Handarbeiten 
unter der Benennung „Frauenarbeitsschulen“ schon früher bestanden hatten 
— meist als Unternehmen des badischen Frauenvereins oder größerer Städte (z. B. 
Freiburg, Lahr, Nastatt). Von den Haushaltungsschulen (einzelne derselben haben 
auch weibliche Handarbeiten in den Unterrichtsplan als Gegenstand aufgenommen) 
seien hier besonders namhaft gemacht: 
Großherzogin Luise-H aus haltungsschule in Baden, Unternehmen 
Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden, nimmt „Töchter besserer 
Stände“ auf, „welche während längerer Zeit eine höhere Töchterschule besucht und 
das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben." 
Haushaltungsschulen als Unternehmen des Badischen Frauenvereins 
oder einzelner Zweigvereine desselben, zu Karlsruhe (bei dem Friedrichstift, ferner 
Kochschule daselbst), Baden (Ludwig-Wilhelm-Pflegehaus), Gernsbach. 
« Haushaltungsschulen als Unternehmen von Kreisver bänden zu Radolfzell 
(Kreis Konstanz), Villingen (Kreis Villingen), Kenzingen (Kreis Freiburg), Bühl 
(Kreis Baden), Neckarbischofsheim (Kreis Heidelberg). 
Haushaltungsschule zu Mannheim (Unternehmen der Stadt), Arlen (Unter- 
nehmen der dortigen Fabrik). 
Da alle diese Anstalten ausschließlich oder weit überwiegend nur Schülerinnen 
aufnehmen, die auch dem Alter der Fortbildungsschulpflichtigkeit bereits entwachsen 
sind, wird die Frage, ob deren Besuch von der Teilnahme an dem (allgemeinen) 
Fortbildungsunterricht befreie, meist gegenstandslos sein; für ausnahmsweise Fälle 
der Aufnahme eines noch fortbildungsschulpflichtigen Mädchens wird der Eintritt 
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Frage veranlaßt, ob amt- 
z auch im Großherzogtum
	        
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