2. Unterweisung in Haushaltungskunde. 753
Handarbeiten), den Ortslehrer (Volksschulgegenstände) und den Oberamtsarzt (Ge-
sundheitslehre). Die unmittelbare Aufsicht über die Anstalt führte der Ortsgeistliche.
Unternehmer der Haushaltungsschule in Stubernheim in sinanzieller Beziehung
war der landwirtschaftliche Bezirksverein in Geislingen, unterstützt von der Amts-
korporation Geislingen, dem landwirtschaftlichen Bezirksverein Blaubeuren und
durch einen Beitrag aus der Staatskasse. Die in die Anstalt aufgenommenen
Mädchen entrichteten für den Kurs (7: Jahr) ein Schulgeld von 26 Ma
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dem ein Kostgeld von täglich 75 Pfennig. und außer
Die (badische) Oberschulbehörde, zur Erörterung der
liches Vorgehen zur Einführung ähnlicher Veranstaltunge
Baden sich empfehle, kam zu dem Ergebnisse, daß in Baden die inbetracht kommenden
Verhältnisse in mancher Beziehung anders, als in Württemberg, gestaltet seien;
insbesondere sei Baden in Ansehung der Ausbildung der Mädchen in weiblichen
Handarbeiten voraus, weil die hier längst bestehende gesetliche Verpflichtung zum
Besuche eines mit der Volksschule zu verbindenden Unterrichts in weiblichen Arbeiten
in Württemberg noch (1880) nicht bestehe. Solle aber auch in den übrigen Haus-
haltungsarbeiten eine schulmäßige Ausbildung der Mädchen außer der Familie ge-
boten werden, so werde allerdings ähnlich verfahren werden müssen, wie iu Württem-
berg. Erfahrungen in dieser Hinsicht herbeizuführen, werde indessen zunächst mehr
privaten Kreisen — etwa den landwirtschaftlichen Vereinen, oder dem Badischen
Frauenverein zu überlassen sein.
Anstalten mit ähnlicher Aufgabe und Einrichtung, wie jene zu Stubernheim
und Erbach, jedoch zumeist mit höher gesteckten Zielen, sind nachmals als „Haus-
haltungsschulen“ auch in Baden entstanden, nachdem Anstalten zum Zwecke der
Erweiterung der in der Volksschule erlangten Ausbildung in weiblichen Handarbeiten
unter der Benennung „Frauenarbeitsschulen“ schon früher bestanden hatten
— meist als Unternehmen des badischen Frauenvereins oder größerer Städte (z. B.
Freiburg, Lahr, Nastatt). Von den Haushaltungsschulen (einzelne derselben haben
auch weibliche Handarbeiten in den Unterrichtsplan als Gegenstand aufgenommen)
seien hier besonders namhaft gemacht:
Großherzogin Luise-H aus haltungsschule in Baden, Unternehmen
Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden, nimmt „Töchter besserer
Stände“ auf, „welche während längerer Zeit eine höhere Töchterschule besucht und
das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben."
Haushaltungsschulen als Unternehmen des Badischen Frauenvereins
oder einzelner Zweigvereine desselben, zu Karlsruhe (bei dem Friedrichstift, ferner
Kochschule daselbst), Baden (Ludwig-Wilhelm-Pflegehaus), Gernsbach.
« Haushaltungsschulen als Unternehmen von Kreisver bänden zu Radolfzell
(Kreis Konstanz), Villingen (Kreis Villingen), Kenzingen (Kreis Freiburg), Bühl
(Kreis Baden), Neckarbischofsheim (Kreis Heidelberg).
Haushaltungsschule zu Mannheim (Unternehmen der Stadt), Arlen (Unter-
nehmen der dortigen Fabrik).
Da alle diese Anstalten ausschließlich oder weit überwiegend nur Schülerinnen
aufnehmen, die auch dem Alter der Fortbildungsschulpflichtigkeit bereits entwachsen
sind, wird die Frage, ob deren Besuch von der Teilnahme an dem (allgemeinen)
Fortbildungsunterricht befreie, meist gegenstandslos sein; für ausnahmsweise Fälle
der Aufnahme eines noch fortbildungsschulpflichtigen Mädchens wird der Eintritt
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Frage veranlaßt, ob amt-
z auch im Großherzogtum