Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

2. Unterweisung in Haushaltungskunde. 
Versuche, „Kinder— Kochkurs e“ in Verbindung mit der Volksschule ein— 
zurichten, waren indessen schon früher zur Ausführung gekommen. 
. ..- 
Anregung hat die Zentralleitung des Badischen Fraueuvereins im Zunnm lerböchte 
mit der Oberschulbehörde und mit der Karlsruher Gemeindeverwaltung den Versuck 
gemacht, Mädchen im Alter von 12 bis 14 Jahren aus unbemittelten Familien 
während des letzten Jahres des Volksschulbesuches in besonderen Kursen im Kochen 
unterweisen zu lassen. Der Unterricht wurde jeweils an schulfreien Nachmitta. er in 
zwei Stunden erteilt. Die einzelnen Kurse, mit je 6 bis 8 Teilnehmerinnen danerten 
5 bis 6 Wochen. Die zubereiteten Speisen wurde 
un den Kindern na aus it- 
gegeben. Die Kosten wurden durch einen Zuschuß ch Hause mit 
der Stadt Karlsruhe, welche auck 
das Lokal (in einem städtischen Volksschulhause) stellte, gedeckt. De- ung nen 
Versuchen bei der Karlsruher Volksschule hervorgegangene Einrichtung hat sod 
Aufnahme gefunden in dem Ortsstatut über das Schulw Tung hat sodann 
esen der Haupt- sidenz= 
stadt Karlsruhe von 1893/1895·1896 (S. 263 dieser Schrift) % nachenm inbe 
durch das Gesetz vom 13. Mai 1892 (setziges E. U. G. 8 20) die „Unterweisung in 
der Haushaltungskunde“ als wahlfreier Gegenstand dem Unterrichtsplan der Volks- 
schule eingefügt worden war. 
7 
55 
Ahnliche Versuche kamen dann auch anderwärts in Ausführung, namentlich in 
Fabrikorten mit Beihilfe der Gemeinden und Fabrikbesitzer, hier meist in Anlehnung 
an Kochkurse für Erwachsene (Arbeiterinnen in Fabriken), welch' letztere als gewerb- 
liche Veranstaltungen behandelt und aus den „für Förderung der Gewerbe“ be- 
stimmten Staatsmitteln unterstützt wurden. Zur weiteren Förderung derartiger Ver- 
anstaltungen forderte das Ministerium des Innern (im Benehmen mit dem Unterricht 
« · II · 5. 
ministerium) durch Erlaß vom 18. Mai 1891 die Bezirksämter, in deren Bezirk sich 
Jabrikorte befinden, auf, 
für die Fabrikorte, bezw. diejenigen Orte des Bezi rks, aus welchen 
jugendliche Arbeiterinnen in grösserer Zahl in Fabriken einzutreten 
pflegen, und in welchen Kinderkochkurse noch nicht bestehen, die An- 
regung zur Einrichtung solcher Kurse in Erwägung zu ziehen. Dabei 
wird im Einvernehmen mit den Kreis- und Ortsschulbehörden sowie mit 
dem Frauenverein vorzugehen sein. Die Kosten der Einrichtung werden 
sich erheblich mindern, wenn der Kinderkochkurs an einen für ältere 
NMädchen bereits bestehenden oder zu errichtenden Kochkurs angeschlossen 
werden kann. 
Diese letzteren Kurse werden durch die Kinderkochkurse keineswegs 
entbehrlich, sind vielmehr auch fernerhin als besonders erstrebenswert 
schon deshalb anzuschen, weil das Verstäündnis für die Bedeutung des 
Lehrstoffs mit den Jahren zunimmt und das mit gewecktem Verstündnis 
Gelernte weniger leicht vergessen wird. 
III. Neben den Erörterungen über Behandlung der Haushaltungskunde in der 
Volksschule fanden solche auch statt über die Frage einer Umgestaltung des Fort- 
bildungsunterrichts für Mädchen zur Unterweisung in der Haushaltungs- 
kunde. Dieser Gedanke begegnete aufänglich dem Bedenken, das geringe Maß von 
Beliebtheit, welches in weiten Kreisen der Bevölkerung dem aufgrund des Gesetzes 
vom 18. Februar 1874 wieder eingeführten Fortbildungsunterricht, und zumal dem 
Jortbildungsunterricht der Mädchen, zuteil geworden, werde auch bei einem zum 
hauswirtschaftlichen Unterricht umgestalteten Fortbildungsunterricht einen gedeihlichen 
48n
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.