Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

770 X. Fortbildungsunterricht. 
a. auf Zuschüsse für 96 Schulen zu 400 Mk. 38 400 Mk. (am 1. Juli 1901 
waren 86 Schulen in Betrieb; die Errichtung weiterer 10 Schulen war 
für die Budgetperiode 1902/1903 in Aussicht genommen); 
b. auf einmalige Beihilfen zur Ausstattung einzelner Schulen 800 Mk. 
c. auf Kosten für Ausbildung von Lehrern in jährlich abzuhaltenden Kursen 
3800 Mk. 
Die Bewilligungen unter a, b und d sind nötigenfalls gegenseitig übertragbar. 
Ständ. Verhandlungen, 1901/1902, II. Kammer, Beilagenheft III, S. 46/47 
der Abteilung III. 
  
c. Gewerbeschulen. 
1. Einrichtung und Leitung: 
Landesherrliche Verordnung vom 16. Juli 1868 — Regierungsblatt, 1868, 
Nr. XLVIII S. 723. 
2. Lehrplan: 
Bekanntmachung des Oberschulrats vom 6. Mai 1881, den Lehrplan der Ge- 
werbeschulen betreffend — Schulv. Bl., 1881, S. 57. 
3. Ausbildung und Prüfung der Gewerbschulkandidaten: 
Verorduung (des Oberschulrats) vom 4. September 1882 — Schulv. Bl., 
1882, S. 86. 
4. Ausbildung und Prüfungvon Lehrern für den Zeichenunterricht 
an den höheren Lehranstalten (auch an größeren Gewerbeschulen verwendbar): 
Verordnung (des Oberschulrats) vom 5. Januar 1883 — Schulv. Bl, 1883, S. 1. 
5. Runderlasse des Oberschulrats (in den Akten der örtlichen Gewerbe- 
schulräte): 
Vom 2. Februar 1883, 
betreffend Befugnisse des (ersten) Hauptlehrers derjenigen Gewerbeschulen, 
an welchen mehrere Lehrer thätig sind. 
Vom 9. Oktober 1883, 
betreffend die Aufstellung der Voranschläge für die Gewerbeschulen. 
Vom 2. April 1886, 
betreffend technische Vorlagen für die Gewerbeschulen. 
Vom 6. September 1890, 
betreffend den Gewerbeschulunterricht — Anweisungen für die Unterrichts- 
erteilung in den zeichnenden Fächern und im deutschen Aufsatz. 
Vom 24. Mai 1892, 
kelrefend die einheitliche Regelung der Stundenpläne an den Gewerbe- 
schulen. 
  
d. Kaufnännische Fortbildungsschulen. 
I. Ein Normalplan für einen den besonderen Bedürfnissen des Handelsgewerbes 
angepaßten Fortbildungsunterricht ist bis jetzt nicht aufgestellt worden bezw. nicht 
zur Veröffentlichung gelangt. Nach dem „statistischen Jahrbuch für das Großherzogtum
	        
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