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täten“ (s. d. Karte); die größeren Städte errangen zwar nicht wie ander-
wärts die Reichsunmittelbarkeit, aber eine ausgedehnte Selbst-
verwaltung. Neben den markgräflichen Vogt, der mit 12 oder
24 Schöffen („Geschworenen“, consules) aus der Bürgerschaft die
Gerichtsbarkeit über diese übte, trat ein Bürgermeister, und das alte
Schöffenkollegium wurde zum Stadtrate, oder es entstand ein folcher
neben jenem und verschmolz dann mit ihm. Dieser Rat, alljährlich
aus den grundbesitzenden Kaufleuten (Patriziern, Geschlechtern) neu-
gewählt, führte die Verwaltung der Stadt und übte die städtische Ge-
setzzebung. Die Handwerker bildeten Zünfte (Innungen), denen
der Rat die „Meister“ (Vorsteher) setzte, waren aber vom Rate aus-
geschlossen. Die allgemeinen Landdinge in Colmitz und Schkölen
(s. 85) hörten seit Heinrich dem Erlauchten allmählich auf.
4. Gefährdung und Wiederherstellung des Wettinischen
Besitzes. Friedrich der Freidige.
1288 — 1423.
§ 18. Bald nach Heinrichs Tode gingen die alten Stamm-
güter des Hauses Wettin und Brehna verloren. Jenes trat
Graf Otto III. von Wettin 1288 an das Erzbistum Magdeburg ab,
dieses verlieh 1290 König Rudolf I. an Herzog Albrecht II. von
Sachsen-Wittenberg. Selbst die Kernlande drohten sich zu zer-
splittern oder verloren zu gehen. Die Lausitz fiel an Heinrichs Enkel,
Friedrich Tutta (Sohn Dietrichs von Landsberg, F 1284). Die
Mark Meißen wurde zwischen diesem und Friedrich dem Kleinen,
einem Sohne Heinrichs aus dritter Ehe, geteilt. Das Pleißnerland
nahm König Rudolf 1290 an das Reich zurück. Sein Nachfolger
Adolf von Nassau (1290—98) zog schließlich nach Friedrich Tuttas
Tode 1291 auch Meißen und die Lausitz als erledigte Reichslehen
ein (s. Anm. zu § 7), obwohl Diezmann und Friedrich der Freidige
(b. i. der Kühne) Ansprüche erhoben und die Lande zu behaupten
suchten. Aber noch höher stieg die Not des Hauses. Denn Albrecht
der Entartete veräußerte 1291 die Mark Landsberg an Branden-
burg, 1293 Thüringen und seine Ansprüche auf Meißen an König Adolf
(Albrecht f 1314 in Erfurt). Dieser nahm darauf beide Länder in
Besitz und eroberte 1296 auch das tapser verteidigte Freiberg, wo
er 60 Bürger als Friedensbrecher enthaupten ließ. Markgraf Fried-
rich übergab darauf, um die übrigen zu retten, auch Meißen und
ging landflüchtig nach Kärnten zu den Verwandten seiner (1.) Ge-
mahlin Agnes. Endlich verkaufte Diezmann auch seine Ansprüche
auf die Lausitz (1303) an Brandenburg. Die Macht des Hauses
Wettin war aufgelöst.
§ 19. Auch Adolfs siegreicher Nachsolger, der Habsburger
Albrecht I. von Osterreich (1298—1308), hielt die eingezogenen Lande
1290.
1303.