Full text: Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.

1555. 
1566. 
1574. 
1680. 
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25. September 1555 zu stande bringen. Dieser gab den weltlichen 
Fürsten die Kirchenhoheit (jus reformandi; eujus regio, ejus religio), 
ließ aber die entscheidende Frage nach dem Schicksale der geistlichen 
Fürstentümer offen (der geistliche Vorbehalt) und gab dadurch der. 
katholifschen Gegenreformation freies Spiel. # 
§ 52. Zum Unglück verbanden sich damit kirchliche Spal- 
tungen unter den Protestanten, die auch Kursachsen ergriffen. 
Während nämlich die 1558 neugegründete ernestinische Universität 
Jena am strengen lutherischen Lehrbegriff festhielt (Flacius Illyricus), 
herrschte in Kursachsen die vermittelnde, den Reformierten freundlicher 
gegenüberstehende Richtung des milden Philipp Melanchthon auch nach 
dessen Tode 1560 (Philippismus, Kryptocalvinismus), der sich auch 
der Kurfürst zunächst anschloß. Mit diesem kirchlichen Gegensatze ver- 
band sich der dynastische zwischen den Ernestinern und Albertinern. In 
den Grumbachischen Händeln kam er endlich zum offenen Aus- 
bruch. Der zweite Sohn Johann Friedrichs des Großmütigen, Johann 
Friedrich der Mittlere von Gotha, hatte sich von dem unruhigen 
fränkischen Reichsritter Wilhelm von Grumbach mit der Hoffnung 
bethören lassen, mit Hilfe einer allgemeinen Erhebung des Adels die 
verlorene Stellung der Ernestiner wiederzugewinnen, unterstützte ihn 
daher in seiner Fehde gegen das Bistum Würzburg und trat sogar 
mit Erich XIV. von Schweden in Verbindung, der 1560 gegen Däne- 
mark, den Verbündeten Sachsens, den Kampf um die Ostseeherrschaft 
eröffnet hatte. Auch als der Kaiser 1563 die Acht über Grumbach 
aussprach, ließ Johann Friedrich nicht von ihm ab und verfiel daher 
1566 ebenfalls der Acht. August, als Hauptmann des obersächsischen 
Kreises mit der Vollstreckung beaustragt, zwang Gotha April 1567 
zur Ubergabe. Grumbach und der herzogliche Kanzler Brück wurden 
grausam hingerichtet, Johann Friedrich nach Wiener Neustadt zu 
lebenslänglicher Gefangenschaft abgeführt, die seine treue Gemahlin 
Elisabeth mit ihm teilte (# 1595). Seine unmündigen Söhne mußten 
für Zahlung der Kriegskosten die vier „assekurierten Amter“ Arns- 
haugk, Weida, Ziegenrück und Sachsenburg an August verpfänden. 
§ 53. Infolge dieses Sieges sühlten sich die Philippisten in der 
Umgebung des Kurfürsten (Geheimrat Cracow, der Leibarzt Dr. Peucer, 
der Hofprediger Sagittarius) noch sicherer als zuvor, veranlaßten daher 
den Consensus Dresdensis 1571. Als aber der Kurfürst darüber auf- 
geklärt wurde, daß der Philippismus in einzelnen Stücken von Luthers 
Lehre abweiche (1574), kam der heftigste Rückschlag. Die bisherigen 
Vertrauten wurden eingekerkert und die reine lutherische Lehre nochmals. 
in Der Konkordienformel (1577 in Kloster Bergen bei Magdeburg) 
zusammengefaßt, die 25. Juli 1580 verkündigt wurde. Alle Geistlichen 
und Lehrer, die sich ihr nicht fügten, wurden des Amtes entsetzt und 
1580 eine neue Kirchenordnung erlassen. Mehr als 80 lutherische Reichs- 
stände nahmen ebenfalls die Konkordienformel an, aber der Zwie- 
spalt zwischen Lutheranern und Calovinisten verschärfte sich
	        
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