Full text: Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.

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zum Verzicht auf die geplante rechtswidrige Trennung Schleswigs 
von Holstein zu zwingen, da erlosch mit dem Tode Friedrichs VII. 
am 15. November 1863 die Linie, deren Erbrecht in Dänemark und 
Schleswig-Holstein unbestritten feststand (s. 8 106, 107). Sofort 
wachten die Ansprüche der Augustenburger Linie (Friedrich VIII.) auf 
Schleswig-Holstein wieder auf. Gebunden an das Londoner Protokoll 
(s.§ 107), waren die beiden deutschen Großmächte bereit, Friedrichs VII. 
Nachfolger Christian IX. (von Glücksburg) auch als Herzog von 
Schleswig-Holstein anzuerkennen, falls er nur auf die beschlossene 
Einverleibung Schleswigs in Dänemark verzichte; die Mittelstaaten 
dagegen, von der tief erregten öffentlichen Meinung gedrängt, wünschten 
Friedrich (VIII) zum Herzog von Schleswig-Holstein zu erheben 
und dadurch zugleich die Verbindung der Herzogtümer mit Dänemark 
zu lösen. Zunächst kam die Bundesexekution zur Ausführung, 
indem 12 000 Mann Sachsen und Hannoveraner unter dem königlich 
sächsischen General v. Hake Holstein Ende Dezember 1863 ohne 
Widerstand besetzten. Da indes die Mittelstaaten den preußisch- 
österreichischen Antrag, auch Schleswig zu besetzen, aber nur um die 
Anerkennung des Londoner Protokolls zu erzwingen, am 14. Januar 1864 
ablehnten, so nahmen die beiden Großmächte die Angelegenheit selbst- 
ständig in die Hand und eröffneten am 1. Februar mit dem Uber- 
gange über die Eider den Krieg gegen Dänemark (Räumung des 
Danevirke, Erstürmung der Düppeler Schanzen 18. April, Einmarsch 
in Jütland). Erst als Dänemark in den Londoner Verhandlungen 
(Beust Vertreter des Deutschen Bundes) jedes Zugeständnis ablehnte, 
vollendeten die Preußen und Osterreicher die Eroberung Schleswigs 
(UÜbergang nach Alsen 29. Juni) und Jütlands und erzwangen im 
Frieden von Wien am 30. Oktober 1864 die Abtretung 
Schleswig-Holsteins und Lauenburgs. Die Bundesexekution 
war damit gegenstandslos geworden, die Sachsen und Hannoveraner 
kehrten daher im Dezember in ihre Heimat zurück. 
§ 111. Eben die Frage aber, ob die Herzogtümer unter Ver- 
mittelung des Bundes als selbständiger Staat an Friedrich (VIII.) 
übergeben werden oder in die engste Verbindung mit Preußen treten 
sollten, lockerte das Bündnis zwischen Preußen und Osterreich trotz 
der Gasteiner Konvention im August 1865. Bereits im März 1866 
begannen überall, auch in Sachsen, die Rüstungen. Zugleich verflocht 
sich damit die Bundesreformfrage. Denn Preußen stellte bereits 
am 9. April in Frankfurt den Antrag auf Berufung eines deutschen 
Parlaments. Endlich, nach vergeblichen Ausgleichsversuchen der 
Mittelstaaten, führten die Erklärung Osterreichs am 1. Juni, daß es die 
schleswig-holsteinische Sache dem Bunde zur Entscheidung überweise, und 
der preußische Bundesreformplan vom 10. Juni, der Osterreich vom 
Bunde ausschloß, die Entscheidung herbei. Denn am 14. Juni nahm 
der Bundestag den (bundeswidrigen) Antrag Osterreichs, sämtliche 
außerpreußische Bundestruppen gegen Preußen zu mobilisieren, mit 
1863. 
1864. 
1865.
	        
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