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zum Verzicht auf die geplante rechtswidrige Trennung Schleswigs
von Holstein zu zwingen, da erlosch mit dem Tode Friedrichs VII.
am 15. November 1863 die Linie, deren Erbrecht in Dänemark und
Schleswig-Holstein unbestritten feststand (s. 8 106, 107). Sofort
wachten die Ansprüche der Augustenburger Linie (Friedrich VIII.) auf
Schleswig-Holstein wieder auf. Gebunden an das Londoner Protokoll
(s.§ 107), waren die beiden deutschen Großmächte bereit, Friedrichs VII.
Nachfolger Christian IX. (von Glücksburg) auch als Herzog von
Schleswig-Holstein anzuerkennen, falls er nur auf die beschlossene
Einverleibung Schleswigs in Dänemark verzichte; die Mittelstaaten
dagegen, von der tief erregten öffentlichen Meinung gedrängt, wünschten
Friedrich (VIII) zum Herzog von Schleswig-Holstein zu erheben
und dadurch zugleich die Verbindung der Herzogtümer mit Dänemark
zu lösen. Zunächst kam die Bundesexekution zur Ausführung,
indem 12 000 Mann Sachsen und Hannoveraner unter dem königlich
sächsischen General v. Hake Holstein Ende Dezember 1863 ohne
Widerstand besetzten. Da indes die Mittelstaaten den preußisch-
österreichischen Antrag, auch Schleswig zu besetzen, aber nur um die
Anerkennung des Londoner Protokolls zu erzwingen, am 14. Januar 1864
ablehnten, so nahmen die beiden Großmächte die Angelegenheit selbst-
ständig in die Hand und eröffneten am 1. Februar mit dem Uber-
gange über die Eider den Krieg gegen Dänemark (Räumung des
Danevirke, Erstürmung der Düppeler Schanzen 18. April, Einmarsch
in Jütland). Erst als Dänemark in den Londoner Verhandlungen
(Beust Vertreter des Deutschen Bundes) jedes Zugeständnis ablehnte,
vollendeten die Preußen und Osterreicher die Eroberung Schleswigs
(UÜbergang nach Alsen 29. Juni) und Jütlands und erzwangen im
Frieden von Wien am 30. Oktober 1864 die Abtretung
Schleswig-Holsteins und Lauenburgs. Die Bundesexekution
war damit gegenstandslos geworden, die Sachsen und Hannoveraner
kehrten daher im Dezember in ihre Heimat zurück.
§ 111. Eben die Frage aber, ob die Herzogtümer unter Ver-
mittelung des Bundes als selbständiger Staat an Friedrich (VIII.)
übergeben werden oder in die engste Verbindung mit Preußen treten
sollten, lockerte das Bündnis zwischen Preußen und Osterreich trotz
der Gasteiner Konvention im August 1865. Bereits im März 1866
begannen überall, auch in Sachsen, die Rüstungen. Zugleich verflocht
sich damit die Bundesreformfrage. Denn Preußen stellte bereits
am 9. April in Frankfurt den Antrag auf Berufung eines deutschen
Parlaments. Endlich, nach vergeblichen Ausgleichsversuchen der
Mittelstaaten, führten die Erklärung Osterreichs am 1. Juni, daß es die
schleswig-holsteinische Sache dem Bunde zur Entscheidung überweise, und
der preußische Bundesreformplan vom 10. Juni, der Osterreich vom
Bunde ausschloß, die Entscheidung herbei. Denn am 14. Juni nahm
der Bundestag den (bundeswidrigen) Antrag Osterreichs, sämtliche
außerpreußische Bundestruppen gegen Preußen zu mobilisieren, mit
1863.
1864.
1865.