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8 119. Die stille Friedensarbeit ruhte währenddem keineswegs.
Für die Pflege der Verwundeten und Kranken im Felde hatte die Kron-
prinzessin Carola schon 1867 den segensreich wirkenden Albert-
verein als ein Elied des allgemeinen deutschen Vereins vom roten Kreuz
begründet. Die neuen Reichsgesetze (Reichsstrafgesetzbuch 1870, Reichs-
gewerbeordnung) verursachten mannigfache Umgestaltungen. Zugleich
wurde 1873 eine revidierte Städte= und Landgemeindeordnung er-
lassen und die ganze Verwaltung auf Grund einer ausgedehnten Teil-
nahme der Grundbesitzer umgestaltet, womit die Vermehrung der
Amtshauptmannschaften (27) und die Verwandlung der Kreisdirektionen
in Kreishauptmannschaften zusammenhing. Das Volksschulwesen trat
mit dem Volksschulgesetz von 1873 unter die Leitung der königl. Be-
zirksschulinspektoren und wurde durch die Fortbildungsschule ergänzt.
§ 120. König Johann nahm an alledem den regsten persönlichen
Anteil unter all den leidvollen und erhebenden Ersahrungen, die ihm
persönlich beschieden waren. Von seinen fünf Töchtern verblieb ihm
nur eine, die Herzogin Elisabeth von Genua; dafür erwuchs ihm
aus der Ehe seines zweiten Sohnes Georg mit Maria Anna von
Portugal (11. Mai 1859) eine blühende Enkelschar. Mit dem greisen
Kaiser Wilhelm verband ihn bald ein festes Vertrauensverhältnis.
So zählte er zu den bewährtesten Stützen des neuen Reiches, als ihn,
nachdem er noch am 10. Dezember 1872 seine goldne Hochzeit be-
gangen hatte, am 29. Oktober 1873 in Pillnitz ein fanfter Tod von
schweren Leiden erlöste. Mit tiefer Trauer stand das sächsische Volk
an seinem Sarge, aber mit fester Zuversicht und gehobener Seele
vertraute es sich der umsichtigen, sicheren und milden Leitung seines
ruhmvollen und gütigen Königs Albert.
9. Sachsen als Glied des Deutschen Reichs. König Albert.
§ 121. Unter dieser Leitung und während eines langen Friedens,
den die ebenso besonnene als feste Staatskunst Fürst Bismarcks gegen
die allgemeine Erwartung zu wahren verstand, nahm die innere Ent-
wickelung Sachsens im steten engen Zusammenhange mit der Gesetzgebung
und Politik des Reichs ihren ruhigen Fortgang. Die Eisenbahnen wurden
seit 1876 fast alle verstaatlicht und durch den Bau namentlich von
Sekundärbahnen so vermehrt, daß das sächsische Eisenbahnnetz 1894
im Ganzen über 2600 km umfaßte. Das Steuerwesen erhielt 1878 eine
neue Ordnung (progressioe Einkommensteuer) und ergab bald solche
Überschüsse, daß ein Teil der Grundsteuer den Gemeinden zur Deckung
ihrer rasch wachsenden Schullasten überwiesen werden konnte. Die
Gerichtsverfassung wurde, nachdem die sächsische Justizhoheit auch über
die Schönburgischen Receßherrschaften ausgedehnt worden war, nach
den Reichsjustizgesetzen vom 1. Oktober 1879 an völlig neu gestaltet
(1 Oberlandesgericht, 7 Landgerichte, 105 Amtsgerichte) und Leipzig
zum Sitze des Reichsgerichts erhoben, das 1895 sein neues pracht-