Die deutsche Eroberung. 21
die herzogliche Gewalt auf den militärischen Oberbefehl in
Thüringen, den ihm König Arnulf (f 899) übertragen
hatte, und auf seinen ausgedehnten Grundbesitz in Westfalen,
um den Harz, in der Goldnen Aue und längs der Elbe.
Als sein Sohn Heinrich I. zum deutschen König erhoben
wurde (919— 936), behandelte er doch Sachsen stets als
sein Hauptland und errichtete, um es gegen die verwüstenden
Einfälle der wilden Magyaren (Ungarn, seit 908) zu
schirmen, nicht nur, besonders in den östlichen Grenzgebieten
nach der Saale und Elbe hin, eine Reihe fester Plätze
(Quedlinburg, Merseburg) mit einer stehenden Besatzung
aus seinen ringsum angesiedelten Lehnsleuten, sondern aus
denselben Elementen auch ein Heer schwerer Panzerreiter.
Mit diesem unterwarf er 928/29, um den unaufhörlichen
Grenzfehden ein Ende zu machen, die liutizischen Heveller
um Brandenburg, die sorbischen Daleminzier um Jana und
die Tschechen in Böhmen, legte im Gebiet der Daleminzier
die feste Burg Meißen an der Elbe an und brachte von
dort aus 932 auch die Milzener zum Gehorsam.
Doch erst sein Sohn Otto I. der Große (936—973),
der im engsten Bunde mit der Kirche eine neue leistungs-
fähige Reichsverfassung begründete und, um sie zu be-
festigen, Italien mit der Kaiserkrone erwarb (962), ver-
wandelte die Länder der Polaben in wirkliches Reichsgebiet
durch die Einrichtung der Markenverfassung und die
Stiftung deutscher Bistimer. Während Hermann Billung
(seit 953 mit dem Titel eines Herzogs von Sachsen) die
OÖstseeländer übernahm, sicherte Markgraf Gero von Magde-
burg aus in blutigen Kämpfen (bis 955) die Länder
zwischen Elbe und Oder und unterwarf 963 auch noch die
bis dahin unabhängigen Lausitzer. Das Sorbenland völlig
dieser neuen Ordnung einzufügen, gelang erst nach= der
Überwältigung der abtrünnigen Tschechen (950). Nach
919
bis.
936
928
bis
929
932
936
bis
973
962
955
—
50