1156
1168
1181
1156
bis
1190
1180
28 Die Bildung des meißnisch-sächsischen Staatswesens.
gegen die Ostseewenden mit, der ihre Unterwerfung ein-
leitete, während in seiner unmittelbaren Nachbarschaft Al-
brecht der Bär von Askanien (Anhalt), Markgraf der Nord-
mark, Brandenburg besetzte. So durch die Erneuerung
der früheren sächsischen Eroberungspolitik in seinem Besitze
nach außen völlig gesichert, verfügte Konrad 1156 ohne
Zustimmung des jungen Kaisers Friedrich I. Barbarossa
(1152— 1190) über seine Reichslehen und Besitzungen,
indem er sie unter seine fünf Söhne teilte. Otto der Reiche
übernahm Meißen, Dietrich die Lausitz mit Eilenburg,
Dedo Groitzsch und Nochlitz, Heinrich Wettin, Friedrich
Brehna. Das Milzenerland gab Friedrich I. 1158 an den
treuen Wratislaw von Böhmen. Als Mönch trat Konrad
darauf in das Wettinische Hauskloster auf dem Petersberge
bei Halle ein, wo er am 5. Februar 1157 verschied und
auch seine letzte Ruhestätte fand.
Teilungen derart verbanden sich seitdem unzertrennlich
mit der Erblichkeit des Reichsfürstentums, weil man nach
rein privatrechtlichen Begriffen die Söhne gleichmäßig mit
Landbesitz ausstatten zu müssen glaubte; sie zerstörten immer
wieder die Ansätze zu landschaftlichen Machtbildungen und
führten auch über das Haus Wettin fortwährend Wirren
herauf. Die Söhne Konrads hielten noch zusammen und
unterstützten Friedrich Barbarossa, der im Kampfe gegen
Heinrich den Löwen das alte sächsische Stammesherzogtum
für immer zerschlug (1181), damit freilich auch seine Er-
werbungen im Osten der Elbe schwer gefährdete. Das Haupt-
land Meißen vergrößerte Otto der Reiche (1156—90)
durch die Erwerbung von Weißenfels, und indem er den
Silberbergbau im Erzgebirge bei dem neugegründeten Frei-
berg (um 1180) eröffnete und Leipzig eine selbständige Stadt-
verfassung verlieh, brach er einer rascheren wirtschaftlichen
Entwicklung Bahn. Für sein Haus gründete er als eines