Die Gründung der sächsischen Landeskirche. 67
Doch bei dem Widerstreben des Kaisers Maximilian I.
(1493— 1519) kam sie über wenige gemeinsame Insti-
tutionen (Landfriedensordnung, Kreiseinteilung, Reichs-
kammergericht neben dem alten Königsgericht, Matrikel)
nicht hinaus, und auch für die Reform der Kirche geschah,
weil eine wirkliche Zentralgewalt fehlte, trotz der klaren Er-
kenntnis ihrer schweren Mängel, gar nichts.
Als nun von der erst 1502 gestifteten Universität
Wittenberg aus Martin Luther, dessen Entwicklung nie-
mals unter sächsisch-meißnischen, sondern unter thüringisch-
erfurtischen Einflüssen gestanden hatte, 1517 den Kampf
gegen den Ablaß in akademischen, nicht in volkstümlichen
Formen begann, da hielt sich Friedrich, obwohl streng kirch-
lich und sogar reliquiengläubig (Allerheiligenstift in Witten-
berg), vorsichtig zurück, weil er die Volksausbeutung durch
den Ablaß mißbilligte und in geistlichen Dingen keine Ge-
waltanwendung wollte; er vermittelte nur die Vernehmung
Luthers auf deutschem Boden in Augsburg Oktober 1518
durch den Kardinal Thomas de Vio (Cajetanus). Auch die
Disputation von Leipzig im Juni und Juli 1519, die
Luthers innerliche Lösung von der alten Kirche entschied
und zuerst das Interesse für seine Sache in weitere Kreise,
zunächst unter die reformfreundlichen Humanisten und Reichs-
ritter, trug, änderte die zuwartende Haltung des Kurfürsten
nicht; aber indem sie den Herzog Georg, der sie selbst
zunächst gefördert hatte, zum entschiedenen Gegner Luthers
machte, gingen auch auf kirchlichem Gebiete die Wege der
beiden wettinischen Linien für zwei Jahrzehnte weit aus-
einander. Dieselbe Zurückhaltung wurde freilich nicht nur
für die religiöse Bewegung, sondern auch für die ganze
nationale Zukunft verhängnisvoll, als Friedrich die ihm an-
gebotene Kaiserkrone kühl ablehnte und dafür die Wahl
Karls V. von Spanien, des Erben und Enkels Maximilians I.,
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