66 Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c.
und 19a des Etats der Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung bis zu insges
130000 M. gewährt werden.)
2. Zeichner bei der Bergschule in Saarbrücken.
Klasse 14.
1800 — 2050 — 2300 — 2550 — 2800 — 3050 — 3300 M.
1. Maschinen= und Baggermeister, Maschinenmeister, Hafenaufseher und Schleusen-
meister, Dünenmeister, Leuchtfeuerschiffsführer bei der Bauverwaltung. «
f»h(Au)ßerdem 340 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen für 3 Leuchtfeuerschiffs-
ührer.
2. Debitsbeamte, Hausinspektor und Materialienverwalter bei der Porzellanmanufaktur
(Außerdem nichtpensionsfähige Tantieme für die 3 Debitsbeamten in Höhe von
je 2 96% 9 des Erlöses aus dem Porzellanverkaufe, soweit dieser Erlös nicht für den
Hausinspektor und Materialienverwalter bestimmt ist, und je 3/% des Erlöses aus
dem Verkaufe technischer Artikel und Isolatoren, für den Hausinspektor und Materi-
alienverwalter 1% von den Einnahmen der ihm unterstellten Fabrikverkaufsstelle.)
3. Gestüthofaufseher bei der Gestütverwaltung. «
4. Restaurator beim Kupferstichkabinette, Konservator beim Museum für Völkerkunde
zweiter Restaurator und Inspektor bei der Gemäldegalerie, technischer Inspektor
der Gipsformerei bei den Kunstmuseen in Berlin, technischer Inspektor der Samm-
lungen beim Kunstgewerbemuseum in Berlin, Restauratoren beim Kunstgewerbe-
museum und bei der Nationalgalerie in Berlin.
Klasse 15.
a) 2100 — 2350 — 2600 — 2850 — 3100 — 3300 M.
. Administrator der Dimmern-Wiesen.
. Werkmeister als Lehrheizer bei den Wanderkursen für Heizer und Maschinisten.
.Werkmeister bei Maschinenbauschulen und sonstigen Fachschulen für Metallindustrie.
mScheibenmodelleur bei der keramischen Fachschule in Bunzlau.
b) 2100 — 2500 — 2900 — 3300 M.
amt
1 Oel 0 —
Navigationsvorschullehrer:
Klasse 16.
a) 1800 — 2100 — 2400 — 2700 — 3000 — 3200 — 3400 — 3600 M.
1. behrer bei den Gefängnissen der Justizverwaltung und bei der Strafanstaltsver-
waltung.
(Außerdem nichtspensionsfähige Organistenzulagen von je 250 M.)
2. Lehrer bei den Forstlehrlingsschulen.
b) 1800 — 2100 — 2400 — 2700 — 3000 — 3300 — 3600 M.
1. Meliorationsbausekretäre, Moorvögte, Bausekretäre.
2. Torfverwalter bei der Forstverwaltung.
(Außerdem freies Brennholz oder Torf gegen Erstattung der Nebenkosten. Der
Wert wird mit 105 M. als pensionsfähiges Diensteinkommen berechnet.)
3. Lauptfollamtsassistenten und Zolleinnehmer I. Klasse bei Amtern von geringerer
edeutung. ·
(Die Stellen dieser Klasse sind in der Weise in Wegfall zu bringen, daß sie beim
Freiwerden in Stellen von Zollassistenten oder von Zolleinnehmern mit 1650 M.,
steigend auf 3300 M., umgewandelt werden — vergl. Klasse 13a —.) ,
4. Obere Werksbeamte II. Klasse bei der Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung mit
Ausnahme der zu dieser Klasse gehörenden Obersteiger und Fahrsteiger.
(Wegen der Gratifikationen gilt der Vermerk bei den mittleren Werksbeamten
in Klasse 135b.)
5. Schiffskapitäne I. Klasse bei der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem Nebenbezüge — Fahr-, Stunden= und Nachtgelder —, von welchen
200 M. bei der Pensionierung angerechnet werden.)
6. Kassen= und Bureaubeamte bei den Eichämtern.
7. Eichmeister.
(Die Gebühren für die außerhalb der Dienststelle am Dienstwohnort auszuführenden
Geschäfte fließen vom 1. April 1908 ab zur Staatskasse, bis zum Tage der Ver-
kündung des Gesetzes jedoch nur in Höhe derjenigen Beträge, welche den Beamten