Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

66 Abschnitt V. Besoldungsordnung 2c. 
und 19a des Etats der Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung bis zu insges 
130000 M. gewährt werden.) 
2. Zeichner bei der Bergschule in Saarbrücken. 
Klasse 14. 
1800 — 2050 — 2300 — 2550 — 2800 — 3050 — 3300 M. 
1. Maschinen= und Baggermeister, Maschinenmeister, Hafenaufseher und Schleusen- 
meister, Dünenmeister, Leuchtfeuerschiffsführer bei der Bauverwaltung. « 
f»h(Au)ßerdem 340 M. nichtpensionsfähige Stellenzulagen für 3 Leuchtfeuerschiffs- 
ührer. 
2. Debitsbeamte, Hausinspektor und Materialienverwalter bei der Porzellanmanufaktur 
(Außerdem nichtpensionsfähige Tantieme für die 3 Debitsbeamten in Höhe von 
je 2 96% 9 des Erlöses aus dem Porzellanverkaufe, soweit dieser Erlös nicht für den 
Hausinspektor und Materialienverwalter bestimmt ist, und je 3/% des Erlöses aus 
dem Verkaufe technischer Artikel und Isolatoren, für den Hausinspektor und Materi- 
alienverwalter 1% von den Einnahmen der ihm unterstellten Fabrikverkaufsstelle.) 
3. Gestüthofaufseher bei der Gestütverwaltung. « 
4. Restaurator beim Kupferstichkabinette, Konservator beim Museum für Völkerkunde 
zweiter Restaurator und Inspektor bei der Gemäldegalerie, technischer Inspektor 
der Gipsformerei bei den Kunstmuseen in Berlin, technischer Inspektor der Samm- 
lungen beim Kunstgewerbemuseum in Berlin, Restauratoren beim Kunstgewerbe- 
museum und bei der Nationalgalerie in Berlin. 
Klasse 15. 
a) 2100 — 2350 — 2600 — 2850 — 3100 — 3300 M. 
. Administrator der Dimmern-Wiesen. 
. Werkmeister als Lehrheizer bei den Wanderkursen für Heizer und Maschinisten. 
.Werkmeister bei Maschinenbauschulen und sonstigen Fachschulen für Metallindustrie. 
mScheibenmodelleur bei der keramischen Fachschule in Bunzlau. 
b) 2100 — 2500 — 2900 — 3300 M. 
amt 
1 Oel 0 — 
Navigationsvorschullehrer: 
Klasse 16. 
a) 1800 — 2100 — 2400 — 2700 — 3000 — 3200 — 3400 — 3600 M. 
1. behrer bei den Gefängnissen der Justizverwaltung und bei der Strafanstaltsver- 
waltung. 
(Außerdem nichtspensionsfähige Organistenzulagen von je 250 M.) 
2. Lehrer bei den Forstlehrlingsschulen. 
b) 1800 — 2100 — 2400 — 2700 — 3000 — 3300 — 3600 M. 
1. Meliorationsbausekretäre, Moorvögte, Bausekretäre. 
2. Torfverwalter bei der Forstverwaltung. 
(Außerdem freies Brennholz oder Torf gegen Erstattung der Nebenkosten. Der 
Wert wird mit 105 M. als pensionsfähiges Diensteinkommen berechnet.) 
3. Lauptfollamtsassistenten und Zolleinnehmer I. Klasse bei Amtern von geringerer 
edeutung. · 
(Die Stellen dieser Klasse sind in der Weise in Wegfall zu bringen, daß sie beim 
Freiwerden in Stellen von Zollassistenten oder von Zolleinnehmern mit 1650 M., 
steigend auf 3300 M., umgewandelt werden — vergl. Klasse 13a —.) , 
4. Obere Werksbeamte II. Klasse bei der Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung mit 
Ausnahme der zu dieser Klasse gehörenden Obersteiger und Fahrsteiger. 
(Wegen der Gratifikationen gilt der Vermerk bei den mittleren Werksbeamten 
in Klasse 135b.) 
5. Schiffskapitäne I. Klasse bei der Eisenbahnverwaltung. 
(Außerdem Nebenbezüge — Fahr-, Stunden= und Nachtgelder —, von welchen 
200 M. bei der Pensionierung angerechnet werden.) 
6. Kassen= und Bureaubeamte bei den Eichämtern. 
7. Eichmeister. 
(Die Gebühren für die außerhalb der Dienststelle am Dienstwohnort auszuführenden 
Geschäfte fließen vom 1. April 1908 ab zur Staatskasse, bis zum Tage der Ver- 
kündung des Gesetzes jedoch nur in Höhe derjenigen Beträge, welche den Beamten
	        
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