1586
1586
bis
1591
1591
1591
bis
1611
1607
88 Die Ausbildung des ständisch-territorialen Staates.
vertiefte nur den Gegensatz zu den Calvinisten und machte
jedes Zusammengehen mit der seit 1563 calvinischen Kur-
pfalz unmöglich. So waren die weltlichen Kurfürsten ge-
spalten, als unter Kaiser Rudolf II. (1576 —1612) die
katholische Gegenreformation ihren Siegeslauf zunächst in
den geistlichen Stiftsländern begann. Mitten unter steigen-
den Verwicklungen innerhalb und außerhalb des Reichs
verschied August am 11. Februar 1586 in Dresden.
Unter seinem schwachen und kränklichen Nachfolger
Christian I. (1586—91), dem einzigen ihn überlebenden
Sohne (geb. 1560), lenkte der Kanzler Dr. Nicolaus Crell
(seit 1589) in Moritzens Bahnen zurück, hob die Verpflich-
tung auf die Konkordienformel auf und verbot den Exorzis-
mus bei der Kindertaufe. Mit Erfolg arbeitete er an einer
umfassenden Union der protestantischen Reichsstände zum
Schutze der gemeinsamen Interessen innerhalb und außer-
halb Deutschlands und schloß 1591 sogar ein Bündnis mit
der Kurpfalz zur Unterstützung der französischen Calvinisten.
Dagegen erhob sich nach dem frühen Tode Christians
25. September/15. Oktober 1591 unter der vormundschaft-
lichen Regierung des streng lutherischen Friedrich Wilhelm
von Weimar für den unmündigen Christian II. (1591 bis
1611) die erbitterte Reaktion der ausschließlichen Luthe-
raner und des von Crell zurückgesetzten Adels. Crell wurde
entsetzt, von den Landständen angeklagt (Landtag zu Torgau
Februar 1592) und nach zehnjährigen Gefängnisqualen
1601 in Dresden enthauptet.
Mit Crells Sturze kehrte Kursachsen zu der eng be-
grenzten Politik Augusts zurück, erneuerte die Verpflichtung
auf die Konkordienformel, verschärfte die geistliche Aufsicht
durch die Errichtung des Oberkonsistoriums 1607 und schloß
sich eng an die Habsburger an. Es unterstützte sie daher
nicht unwirksam in ihren Türkenkriegen und versuchte sie,