Verlust der Vormachtstellung. 89
freilich mit geringem Erfolge, von der Bedrückung der Luthe—
raner in ihren Erblanden abzuhalten, während die Kurpfalz
den Schutz der protestantischen Interessen ohne weitere
Rücksicht auf den Reichsfrieden verfolgte und endlich 1608,
gestützt auf Frankreich, mit einigen süddeutschen Reichs—
ständen die Union von Ahausen schloß, der freilich Herzog
Maximilian von Bayern schon 1609 die katholische Liga
entgegenstellte. Die Spaltung der protestantischen Reichs-
stände wurde vollendet, als der Ausbruch des Erbfolgestreits
um Jülich-Cleve-Berg 1609 Kursachsen, das seine Ansprüche
auf eine kaiserliche Anwartschaft von 1483 gründete, auch
mit Kurbrandenburg verfeindete, und Kurfürst Johann Sigis-
mund, um sich die Hilfe der Union und der Niederlande
zu sichern, 1613 zum Calvinismus übertrat. So starb
Christian II. am 23. Juni 1611 noch sehr jung (geb. 1583)
unter den trübsten Aussichten für Sachsen und das Reich.
Verlust der Vormachtstellung und Vollendung des
ständisch-konfessionellen Staats 1611—1694.
Unter Johann Georg I. (1611—56), dem jüngern
Bruder Christians II. Geb. 1585), veranlaßte die immer
bedrohlicher werdende Lage 1613 die Neuordnung des sog.
Defensionswesens auf Grund der Wehrpflicht des Lehns-
adels, der Amter und der Städte (1592 schwere Reiter in
2 Regimentern, 9360 „Defensioner“ zu Fuß, 1500 Schanz-
gräber, 17 Geschütze); doch war der militärische Wert dieses
wenig geschulten Aufgebots gegenüber den zwar heimatlosen,
aber kriegstüchtigen Söldnerheeren dieser Zeit gering. Im
Reiche hielt Johann Georg an dem engen Verhältnis zu
den Habsburgern fest. Er trat deshalb 1612 für die Wahl
des Kaisers Matthias ein und gab im August 1619 die
Entscheidung für die bedingungslose Wahl Ferdinands II.,
als der böhmische Adel mit dem Aufstande vom Mai 1618
1608
1609
1611
1611
bis
1656
1613
1619
1618