1633
1634
1635
92 Die Ausbildung des ständisch-territorialen Staates.
6./16. November vereitelte diesen Plan, aber Gustav Adolfs
Fall lockerte doch die schwedische Bundesgenossenschaft in
Deutschland. Schon dem Heilbronner Bündnis unter dem
„Direktorium“ Schwedens im April 1633 traten nur die
süddeutschen Reichsstände bei, nicht aber die beiden nord—
deutschen Kurfürsten, und während des Feldzuges in Schlesien
verhandelte Arnim fortwährend mit Wallenstein über einen
Frieden, der das Restitutionsedikt beseitigen sollte, freilich
ohne zum Abschluß zu kommen, und ohne verhindern zu
können, daß erst Holke von Böhmen aus in Sachsen, dann
Wallenstein selbst nach dem Siege bei Steinau an der Oder
11./21. Oktober verheerend in der Ober-Lausitz einbrach.
Wallensteins Ermordung in Eger am 25. Februar 1634
machte allen diesen Friedensplänen vollends ein Ende, und
der Sieg der Kaiserlichen bei Nördlingen am 5. und 6. Sep-
tember zertrümmerte die schwedische Machtstellung in Deutsch-
land. Unter so höchst ungünstigen Umständen schloß Johann
Georg am 20./30. Mai 1635 den Frieden von Prag. Er
gab darin die österreichischen Lutheraner und die Pfalz preis
und schloß die deutschen Calvinisten vom Religionsfrieden
aus, aber er sicherte den lutherischen Reichsständen den
Besitz der geistlichen Güter auf weitere vierzig Jahre, hob
also das Restitutionsedikt tatsächlich auf, erlangte für Kur-
sachsen den Besitz der Lausitzen als böhmisches Lehen, für
seinen Sohn August das vielumworbene Erzstift Magdeburg,
erreichte also ein seit Jahrhunderten verfolgtes zweifaches
Ziel. Zugleich erhielt er für sich und seine Nachfolger an
der Kurwürde die Stellung des erblichen Reichsfeldherrn
an der Spitze eines Teils des künftigen einheitlichen Reichs-
heeres. Aufs engste vereinigt sollten Habsburger und
Albertiner im Sinne einer starken Einschränkung der reichs-
fürstlichen Libertät zugunsten der kaiserlichen Obergewalt
das Reich beherrschen und zunächst die Fremden aus Deutsch-