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Bekenner der neuen Lehre verließen so eben eine Religion, bei
welcher der haͤrteste Religionszwang recht privilegirt war; auch
mußte die unversbhnlich fortdauernde Verfolgung der Katholiken
gegen die Evangelischen Haß und Erbitterung erzeugen.
Also nicht jedes einzelne Betragen einzelner Fuͤrsten kann als
Probe der damals herrschenden protestantischen Gesinnungen
angesehen werden; hingegen desto edler und desto beweisender,
daß man gerade in dem Lande, wo das erste Licht aufging,
so recht nach den gesundesten Grundsaͤtzen des Kirchenrechts
verfuhr, in keinem Schritt eine Probe überspannten Eifers
verrieth, und da sonst alle verfolgten Partien, wenn sie herrschend
werden, das Wiedervergeltungsrecht ausüben, doch hier
die Freunde der neuen Religion nicht das Geringste von überg.
spanutem Fanatismus zeigen.
5) Man muß bei dieser ganzen Sache die Billigkeit haben,
nicht aus einzelnen Ausdrücken einzelner damaliger Aufsaͤtze
die Gesinnungen der Protestanten erklären zu wollen;
Sprache und Handlungen miteinander verglichen, und ferner
dabei immer nicht auf einzelne derselben, sondern auf das
ganz Zusammenhängende Rücksicht genommen, dieß allein
kann zuverläßiger Maßstab der damals herrschenden Gesinnungen
seyn. Aus Beidem also mit der nöthigen Vorsicht
geschlossen, erhellt deutlich, die Fürsten haben nicht aus landesherrlicher
Obermacht gehandelt, sondern der dringenden
Bitte ihrer Unterthanen nachgegeben; Gewissensfreiheit
ist nicht verletzt worden, aber Freiheit, nach Willkür Meinungen
auszustreuen und oft nichr auf die edelste Art zu vertheidigen,
mußte selbst um der Ruhe des Staats willen nothwendig eingeschränkt
werden, und doch war man von der Macht der
Wahrheit in den protestantischen Ländern damals so versichert,
daß man selbst auch in Ansehung dieser die größte Nachsicht
bewies, und man war strenger gegen diejenigen, welche die