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Infanterie-Armeecorps.
Brigade.
Landwehrbezirke. Bemerkungen.
I. Bezirk. Acoiien Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 43. In-44
Gotl fanterie-Brigade, der 2. Bezirk dem Kommanur
enfel deur der 22. Kavallerie-Brigade im Frieden
Cassel. unterstellt.
XI. 2. Bezirk. Hersfeld.
Meiningen.
44. Weimar.
Eisenach.
Die Aenderungen sind mit dem 1. April d. J. in Kraft getreten.
In der Zusammensetzung der Landwehrbezirke tritt eine Aenderung nicht ein.
Berlin, den 16. Mai 1894. Der Reichskanzler.
In Vertrelung: v. Boetticher.
tekanntmachung der fl. Regicrung für den Neckarkreis,
betreffend eine Gemeindebezirksveränderung und die Bildung einer neuen Gemeinde.
Vom 6. Juni 1894.
Durch Entschließung der unterzeichneten Stelle ist die Lostrennung der Parzelle
Kleinglattbach vom Gemeindeverband mit Ensingen, Oberamts Vaihingen, und die
Erhebung des bisherigen Pfarrweilers Kleinglattbach mit Bahnhof Vaihingen-Sersheim
und Vaihinger Wasserwerks-Maschinenhaus zu einer selbstständigen Gemeinde
unter dem Namen Kleinglattbach mit Wirkung vom 1. September d. Is. an genehmigt
worden.
Ludwigsburg, den 6. Juni 1891. K. Kreisregierung.
Für den Präsidenten: Holland.
Berichtigung.
In der abgeänderten Fassung des §. 128 der Wehrordnung (Reg.Blalt 1893 S. 333) ist in
Zeile 5 statt des 15. Juni zu lesen: „15. Juli“.
Gedruckt bei G. Hasselbrint (Chr. Scheufele).