Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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Infanterie-Armeecorps.

  Brigade.

Landwehrbezirke.  Bemerkungen.

 

I.  Bezirk.  Acoiien  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  43.  In-44

  Gotl  fanterie-Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommanur
  enfel  deur  der  22.  Kavallerie-Brigade  im  Frieden
Cassel.  unterstellt.
XI.  2.  Bezirk.  Hersfeld.
Meiningen.
44.  Weimar.
Eisenach.

Die  Aenderungen  sind  mit  dem  1.  April  d.  J.  in  Kraft  getreten.
In  der  Zusammensetzung  der  Landwehrbezirke  tritt  eine  Aenderung  nicht  ein.
Berlin,  den  16.  Mai  1894.  Der  Reichskanzler.

In  Vertrelung:  v.  Boetticher.

 

 

 

 

tekanntmachung  der  fl.  Regicrung  für  den  Neckarkreis,
betreffend  eine  Gemeindebezirksveränderung  und  die  Bildung  einer  neuen  Gemeinde.
Vom  6.  Juni  1894.

Durch  Entschließung  der  unterzeichneten  Stelle  ist  die  Lostrennung  der  Parzelle
Kleinglattbach  vom  Gemeindeverband  mit  Ensingen,  Oberamts  Vaihingen,  und  die
Erhebung  des  bisherigen  Pfarrweilers  Kleinglattbach  mit  Bahnhof  Vaihingen-Sersheim
  und  Vaihinger  Wasserwerks-Maschinenhaus  zu  einer  selbstständigen  Gemeinde
unter  dem  Namen  Kleinglattbach  mit  Wirkung  vom  1.  September  d.  Is.  an  genehmigt
  worden.

Ludwigsburg,  den  6.  Juni  1891.  K.  Kreisregierung.
Für  den  Präsidenten:  Holland.
Berichtigung.

In  der  abgeänderten  Fassung  des  §.  128  der  Wehrordnung  (Reg.Blalt  1893  S.  333)  ist  in
Zeile  5  statt  des  15.  Juni  zu  lesen:  „15.  Juli“.

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrint  (Chr.  Scheufele).