Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

3. 
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daß die auf Reichskosten ausgesandten Forschungsreisenden angewiesen werden, 
ihre Einsendungen von ethnographischen oder naturwissenschaftlichen Gegen— 
ständen thunlichst in der von den Bundesregierungen gewünschten Zahl von 
Exemplaren zu bewirken, 
ist zur Ausführung der Nr. 2 dieses Beschlusses seitens des Königlich Preußischen Herrn 
Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten Folgendes bestimmt worden: 
— — — — 
I. 
1u 
Die Verzeichnisse werden von einer Kommission ausgestellt, welche aus den 
drei Direktoren des Museums für Völkerkunde, der zvologischen Sammlung 
des Museums für Naturkunde, sowie des botamschen Gartens und 
Museums besteht. " 
Die Aufstellung der Verzeichnisse hat alsbald nach dem Eingange 
der Sendungen zu erfolgen. Als Muster dient dabei das anliegende „Erste 
Verzeichniß der aus den deutschen Schutzgebieten eingegangenen wissenschaft- 
lichen Sendungen“ vom 25. Juli 1889.5) Wie in diesem Verzeichnisse, so sind 
auch fernerhin für die Doubletten, sofern sie nicht überhaupt unentgeltlich 
abgegeben werden können, die Preise mit Rücksicht auf die antheiligen An- 
schaffungs-, Verpackungs= und Transportkosten, jedoch in möglichst niedrigen 
Beträgen anzusetzen. 
Die Drucklegung wird, und zwar bis auf weiteres in 300 Exemplaren, durch 
den Direktor des Museums für Völkerkunde besorgt. 
Die Versendung erfolgt gleich nach vollendeter Drucklegung durch den Direktor 
des Museums für Völkerkunde portofrei auf dem Postwege an alle wissen- 
schaftlichen Anstalten, welche das Auswärtige Amt oder, soweit es sich dabei 
um preußische Anstalten handelt, der unterzeichnete Minister bezeichnen wird. 
Die Anträge wegen Ueberweisung von Doubletten sind für jede der drei 
betheiligten Sammlungen (zu 1) an die Adresse des Direktors (Museum für 
Völkerkunde, IW. Königgrätzer Straße 120, zvologische Sammlung des 
Museums für Naturkunde, N. Invalidenstraße 43, Botanischer Garten, W. 
Potsdamer Straße 75) zu richten. 
In Betreff der Doubletten haben die wissenschaftlichen Anstalten der außer- 
preußischen Bundesstaaten und Elsaß-Lothringens den Vorzug in der Art, 
daß an preußische Anstalten Doubletten erst dann abgegeben werden dürfen, 
wenn sich binnen 6 Monaten nach dem Hauptdatum des Verzeichnisses keine 
anßerpreußische Anstalt meldet. 
. Unter mehreren Meldungen innerhalb jeder der beiden Gruppen (zu 5) 
bestimmt sich der Vorzug nach dem früheren Datum des Einganges. Bei 
gleichem Datum steht dem angegangenen Direktor die Entscheidung zu. 
Die Verpackung und Versendung der Doubletten geschieht für Rechnung und 
Gefahr der Empfänger. 
III. Herspnalien. 
Der Premierlieutenant Kling, à la snite des 2. Württembergischen Feld-Artillerie= 
Regiments Nr. 29 „Prinz Regent Luitpold von Bayern“, kommandirt zur Dienstleistung beim 
Auswärtigen Amt, ist zum Hauptmann befördert worden. 
*) Wird in nächster Ausgabe verössentlicht werden.
	        
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