entsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Herausgegeben in der Holonial-Abtheilung des Answärtigen Amts.
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I. Jahrgang. Berlin, 1. November 19890. Uummer 15.
Diese Zeitschrift erscheint in ihrem amtlichen Theile am 1. und 15. jedes Monats. Nichkamtliche Mittheilungen werden den zu
Anfang des Monals erscheinenden Nummern, nach Bedarf auch den anderen, beigegeben. — Der Vierteljahräpreis beträgt 2.. 7.
Man abonnirt bei allen Postämtern und Buchhandlungen. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuch-
handlung von Erusl Siegfried Mitller und Sohn, Berlin 8W12, Kochstraße 68—70, zu richten.
Inhalt. I. Errichtung eines Kolonialrathes nebst Verfügung zur Auöführung dieses Allerhöchsten Erlasses
S. 267. — Lokalzulage für die Hulkbesatzung in Kamerun S. 268. — Beurkundung des Personen-
standes im Gebiet von Finschhafen, Herbertehöh und Constantinhafen S. 269. — Verlegung der
Kaiserlichen Verwaltung von Kerawarra nach Herbertshöh S. 269. — Vertretung des Kaiserlichen
Kommissaro zu Finschhafen bei Ausübung der Oerichtsbarkeit zweiter Instan; S. 269. — Vermitte-
lungen zwischen der Kolonial-Abtheilung und den protestantischen Missionsgesellschaften S. 269. —
II. Verordnung, betr. den Kautschukhandel in Öst-Afrika S. 269. — III. Veränderungen bei der
Deutschen Schutztruppe für Ost-Afrika S. 270. — IV. S. 270. — V. S. 272.
Nichtamtlicher Theil. I. S. 273. — II. Aufhebung der Blokade über Dahomeh S. 273.—
Schiffs= und postalische Nachrichten S. 273. — III. Die Lage in Öst-Afrika S. 274. — Expedition
des Mr. Stokes nach Tabora S. 276. — Expedition des stellvertretenden Reichökommissars für Ost-
Afrika gegen die Mafitis S. 277. — Nachrichten aus der evangelischen Mission S. 278. — Nach-
richten aue der katholischen Mission S. 279. — Deutsches Krankenhaus für Öst-Afrika S. 279. —
Gesundheiteozustand der Deutschen Schutztruppe für Ost-Afrika S. 279. — Vom Deutschen Frauen
verein S. 280. — Ueber die Gewinnung des sogenannten Manila-Hanfs auf den Philippinen S. 280.—
Französische Besitzungen am Busen von Benin S. 282. — IV. S. 283. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
I. Gesehe; Perordnungen der Reichsbehörden.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths.
Vom 10. Oktober 1890.5
Ich genehmige, daß bei der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts als sachver-
ständiger Beirath für koloniale Angelegenheiten ein Kolonialrath errichtet wird, und beauftrage
Sie, die hierzu erforderlichen Anordnungen zu treffen.
Potsdam, den 10. Oktober 1890. Wilhel
Wilhelm.
v. Caprivi.
An den Reichskanzler.
Verfügung des Neichskanzlers zur Ausführung des Allerhöchsten
Erlasses, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths,
vom 10. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzblatt S. 179/ wird Folgendes bestimmt:
81.
Die Mitglieder des Kolonialraths werden vom Reichskanzler ernannt.
Die mit Kaiserlichem Schutzbrief ausgestatteten oder in den Schutzgebicten durch die
Anlage wirthschaftlicher Unternehmungen von bedeutendem Umfang in Thätigkeit befindlichen
*| R. G. B. S. 179.
*#) Reich Sanzeiger Nr. 250 vom 17. Oktober 1890.