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über den Sklavenhandel, sowie über den Handel
mit Feuerwaffen und Spirituosen vorgekommen
sind. Auch auf der Aequatorstation kann dies
geschehen. Eine entsprechende Untersuchung haben
die Kommissare der Distrikte des Stanleypool,
der Katarakte und von Matadi hinsichtlich der
durchpassirenden Karawanen vorzunehmen. Fer-
nerc Verordnungen vom 1. Januar und 28. März
d. J. enthalten eine Ausdehnung und Verschär-
fung derjenigen Bestimmungen, welche die An-
werbung von Arbeitern betreffen. Die Zu-
sammensetzung und die Befugnisse des „Conseil
supérieur“ werden durch eine Verordnung
vom 8. Oktober d. J. geregelt.
La Conférence de Bruxelles, son origine
et ses actes. Bruxelles 1890. F. Hayez.
Ruc de Louvain.
Emile Banning, Generaldirektor im
Königlich Belgischen Ministerium des Aus-
wärtigen, Verfasser des in Nr. 2 des „Deutschen
Kolonialblattes“ besprochenen werthvollen Werkes
über die politische Theilung Afrikas, hat kürzlich
in der Königlich Belgischen Akademie einen
Vortrag über die Brüsseler Antisklaverei= Kon-
ferenz gehalten, welcher in der vorliegenden
Broschüre zum Abdruck gelangt ist. Herr
Banning giebt zunächst eine kurze Uebersicht
über die Bestrebungen zur Unterdrückung des
Sklavenhandels seit der Mitte des vorigen
Jahrhunderts und geht dann auf das Werk
der Brüsseler Konferenz über. Er bespricht
die von der belgischen Regierung veranlaßten
Zusammenstellungen der wichtigsten auf den
Sklavenhandel bezüglichen Mittheilungen und
Dokumente (vergl. S. 205 des „Deutschen
Kolonialblattes“), welche den Verhandlungen
der Konferenz zur Grundlage gedient haben
und wendet sich dann zu dem Inhalt der
Generalakte und der Deklaration über die Er-
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hebung von Einfuhrzöllen, deren deutsche Ueber-
setzung kürzlich im Reichsanzeiger (Nr. 259
vom 27. v. M.) abgedruckt worden ist.
Am Schlusse spricht Herr Banning die
Hoffuung aus, daß die niederländische Regierung
ihre ablehnende Haltung in Betreff der Einfuhr=
zölle aufgeben werde. Herr Banning weist
bei diesem Anlaß auf die Worte des Professor
v. Martitz (Archiv für Oeffentliches Recht,
Freiburg i B. 1886, Bd. 1, S. 29) hin, wo-
nach der Einzelstaat sein Sonderinteresse dem-
jenigen der Gesammtheit häufig unterordnen
müsse. Dieselben lauten:
„Die Ordnung des internationalen Rechts
hat, wie jede positive Rechtsordnung, Zwecke
einer Gesammtheit zu fördern. In dem souve-
ränen Einzelstaat sieht sie nur das dienende
Glied eines die Welt umspannenden Verbandes
und giebt die rechtlichen Mittel und Formen
an die Hand, durch welche die an Umfang und
Inhalt in unendlichem Fortschritt wachsenden
Allgemeininteressen menschlicher Gemeinschaft zur
Realisirung kommen. Daß solcher Interessen-
dienst dem Einzelstaat Opfer, hohe Opfer ohne
Entgelt auferlegt; daß auch in dem Staaten-
verbande das Sonderinteresse dem allgemeinen
Interesse zu weichen hat: diesen tieferen Sinn
und diese reichere Entfaltung hat das moderne
Völkerrecht unter dem Anstoß der Verträge
gegen den Sklavenhandel anzunehmen be-
gonnen.“
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V. Tikterakur-Verzeichnik.
82. Jephson, A. J., und Henry M. Stanley.
Emin basch und die Meuterei in Aequa-
toria. Neunmonatlicher Aufenthalt und Gefangen-
schaft in der letzten der Sudan- Provinzen. Auto-
risirte deutsche Ausgabe. Mit zahlr. Abbildungen
und einer Karte. Geh. !) M., geb. 10 M.
F. A. Brockhaus, Leipzig.
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Anzeigen.
Inserate (für die zweigespaltene Petit eile oder deren Raum 35. Pfennig) sind an die Vertriepoleitung, Berlin 8W12, Kochstraße 68—70,
oder
eren Zweigstelle, 8W11, Bernbürger Straße 220, einzusenden.
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Oesterreichisch- ungarischer Lloyd in Triest.
Egyptischer und Indo-chinesischer Dienst.
10
Abfahrten ab Triest:
nach Alexandrien (Eillinie) über Brindisi, jeden Freitag zu Mittag
früh;
z; Ankunft den nächsten Mittwoch
„ Bombay (Eillinie) über Brindisi, Port Said, Suez und Aden am 3. jeden Monats um 4 Uhr
Nachmittags; Ankunft am 19. desselben Monats, Anschluss nach Hongkong über Colombo,
Penang und Singapore und nach Calcutta über Colombo und Madras;
„ Aden mit Berührung von Port Said, Suez, Dieddah, Suakin, Massaua und Hodeidah am
15. der Monate April, Juni, August, Oktober und Dezember um 4 Uhr Nachmittags.