Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

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über den Sklavenhandel, sowie über den Handel 
mit Feuerwaffen und Spirituosen vorgekommen 
sind. Auch auf der Aequatorstation kann dies 
geschehen. Eine entsprechende Untersuchung haben 
die Kommissare der Distrikte des Stanleypool, 
der Katarakte und von Matadi hinsichtlich der 
durchpassirenden Karawanen vorzunehmen. Fer- 
nerc Verordnungen vom 1. Januar und 28. März 
d. J. enthalten eine Ausdehnung und Verschär- 
fung derjenigen Bestimmungen, welche die An- 
werbung von Arbeitern betreffen. Die Zu- 
sammensetzung und die Befugnisse des „Conseil 
supérieur“ werden durch eine Verordnung 
vom 8. Oktober d. J. geregelt. 
La Conférence de Bruxelles, son origine 
et ses actes. Bruxelles 1890. F. Hayez. 
Ruc de Louvain. 
Emile Banning, Generaldirektor im 
Königlich Belgischen Ministerium des Aus- 
wärtigen, Verfasser des in Nr. 2 des „Deutschen 
Kolonialblattes“ besprochenen werthvollen Werkes 
über die politische Theilung Afrikas, hat kürzlich 
in der Königlich Belgischen Akademie einen 
Vortrag über die Brüsseler Antisklaverei= Kon- 
ferenz gehalten, welcher in der vorliegenden 
Broschüre zum Abdruck gelangt ist. Herr 
Banning giebt zunächst eine kurze Uebersicht 
über die Bestrebungen zur Unterdrückung des 
Sklavenhandels seit der Mitte des vorigen 
Jahrhunderts und geht dann auf das Werk 
der Brüsseler Konferenz über. Er bespricht 
die von der belgischen Regierung veranlaßten 
Zusammenstellungen der wichtigsten auf den 
Sklavenhandel bezüglichen Mittheilungen und 
Dokumente (vergl. S. 205 des „Deutschen 
Kolonialblattes“), welche den Verhandlungen 
der Konferenz zur Grundlage gedient haben 
und wendet sich dann zu dem Inhalt der 
Generalakte und der Deklaration über die Er- 
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hebung von Einfuhrzöllen, deren deutsche Ueber- 
setzung kürzlich im Reichsanzeiger (Nr. 259 
vom 27. v. M.) abgedruckt worden ist. 
Am Schlusse spricht Herr Banning die 
Hoffuung aus, daß die niederländische Regierung 
ihre ablehnende Haltung in Betreff der Einfuhr= 
zölle aufgeben werde. Herr Banning weist 
bei diesem Anlaß auf die Worte des Professor 
v. Martitz (Archiv für Oeffentliches Recht, 
Freiburg i B. 1886, Bd. 1, S. 29) hin, wo- 
nach der Einzelstaat sein Sonderinteresse dem- 
jenigen der Gesammtheit häufig unterordnen 
müsse. Dieselben lauten: 
„Die Ordnung des internationalen Rechts 
hat, wie jede positive Rechtsordnung, Zwecke 
einer Gesammtheit zu fördern. In dem souve- 
ränen Einzelstaat sieht sie nur das dienende 
Glied eines die Welt umspannenden Verbandes 
und giebt die rechtlichen Mittel und Formen 
an die Hand, durch welche die an Umfang und 
Inhalt in unendlichem Fortschritt wachsenden 
Allgemeininteressen menschlicher Gemeinschaft zur 
Realisirung kommen. Daß solcher Interessen- 
dienst dem Einzelstaat Opfer, hohe Opfer ohne 
Entgelt auferlegt; daß auch in dem Staaten- 
verbande das Sonderinteresse dem allgemeinen 
Interesse zu weichen hat: diesen tieferen Sinn 
und diese reichere Entfaltung hat das moderne 
Völkerrecht unter dem Anstoß der Verträge 
gegen den Sklavenhandel anzunehmen be- 
gonnen.“ 
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V. Tikterakur-Verzeichnik. 
82. Jephson, A. J., und Henry M. Stanley. 
Emin basch und die Meuterei in Aequa- 
toria. Neunmonatlicher Aufenthalt und Gefangen- 
schaft in der letzten der Sudan- Provinzen. Auto- 
risirte deutsche Ausgabe. Mit zahlr. Abbildungen 
und einer Karte. Geh. !) M., geb. 10 M. 
F. A. Brockhaus, Leipzig. 
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Anzeigen. 
  
  
  
Inserate (für die zweigespaltene Petit eile oder deren Raum 35. Pfennig) sind an die Vertriepoleitung, Berlin 8W12, Kochstraße 68—70, 
oder 
eren Zweigstelle, 8W11, Bernbürger Straße 220, einzusenden. 
  
  
  
  
–.--—[M[ V+++.. —„ — . 
Oesterreichisch- ungarischer Lloyd in Triest. 
Egyptischer und Indo-chinesischer Dienst. 
10 
Abfahrten ab Triest: 
nach Alexandrien (Eillinie) über Brindisi, jeden Freitag zu Mittag 
früh; 
z; Ankunft den nächsten Mittwoch 
„ Bombay (Eillinie) über Brindisi, Port Said, Suez und Aden am 3. jeden Monats um 4 Uhr 
Nachmittags; Ankunft am 19. desselben Monats, Anschluss nach Hongkong über Colombo, 
Penang und Singapore und nach Calcutta über Colombo und Madras; 
„ Aden mit Berührung von Port Said, Suez, Dieddah, Suakin, Massaua und Hodeidah am 
15. der Monate April, Juni, August, Oktober und Dezember um 4 Uhr Nachmittags.
	        
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