Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

eutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
heransgegeben in der Kolonial-Ablheilung des Auswärligen Amle. 
  
  
  
II. Jahrgang. Gerlin, J. März 1391. Uummer 5. 
Diese Zeilschrift erscheint am 1. und 15. fedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigejugt die mindestens einmal viertel. 
jübtlich erscheinenden: uiunde von Forichungereisenden und Gelehrten aus den deutichen Schutgebieten-, herausucgeben 
von Dr. Freiherr o“ — Der jür das Kolonialblatt mit den Beiheften belrögt 3 Mark. Man 
cbonnint dei allen Vostämtern und Vuchhandlungen. — Einsendungen und Anfragen sind an die Kö iguhe Hojbuchhandlung 
von Erust Siegiried Mittler und Sohn, Berlin 8W12, gochstraue 68—170, zu di 
  
Inhalt. Ermachtigung zur Beurlundung des bersonenstande? Jür den stellvertretenden Gouverneur 
Zimmerer in Kamerun und den Kailerl. Kommiessar Friedrich Wilhelm Nose in Finschhafen S 95.— 
Ernennung von Kommissaren für die Deutiche Lolonialgeselschait fur Südwest- Afrika und die Deutsch- 
Ostafrikanische Gesellschaft —. 95. — Fgolltarise für das Kongo-Becken S. 900. — Verzeichniß der 
zu Gerichtobeisitzern bezw. deren Stellvertretern ernannten Personen im Schungebiet der Neu-Guinea- 
Kompagnie S. 97. — Personalien S. 98. — Bekanntmachungen für die Schisssahrt S. 98. — Schisso= 
bewegungen S. 98. 
Nichtamtlicher Theil. Personal= Nachrichten — 90. — Kosealiiche und Schiffa- Nachrichten 
S. 90. — Wissenschaftliche Sammlungen S S. 100. HBasuo-Land S. 101. Von der deutschen 
Schubimupe für Südwest-Afrika S. 101. — Modisikationen der Selye des Kongo-Staates 
S. 102. — Handelybewegung der französischen Besiungen am Ausen von Benin S. 102. — Britisch= 
Neu- Guinea S. 102. Die Benennung der Inselwelt des Großen Oceans S. 101. — Landwirth- 
ichaitliche Station im surwestafrikanischen Schutzgebiet S. 105. — lleber die Kultur des Nicinns 
S. 105. — Anleitung zur Anpflanzung und Behandlung von Dattelpalmen S. 10I. — Litterarische 
esorcchungen S. 108. — Litteratur-Verzeichniß S. 109. — Anzeigen. 
Amtlicher Theil. 
  
Gesetze; Derordnungrn der Reichsbehörden. 
Auf Grund des §. 1 des Gesebes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutz- 
gebiete (N. G. Bl. 1886, S S. 75), des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 und der Kaiser 
lichen Verordnung vom 21. April 1886 ist dem stellvertretenden Gouverneur Zimmerer in 
Kamerun für den dortigen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich 
gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, vorzunehmen und 
die Geburten, Heirathen und Sterbesälle derselben zu beurlunden. 
Auf Grund des § I des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutz 
gebiete (N. G. Bl. 1888, S. 75) und des § 1 des Gesetzes, betressend die Eheschließung und 
die Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 
ist dem Kaiserlichen Kommissar für das Schutgebiet der Neu Guinca-Kompagnie Friedrich 
Wilhelm Rose für den Bezirl der Station Finschhafen die allgemeine Ermächtigung ertheilt 
worden, bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeboreue sind, bürgerlich gültige Eheschließungen 
vorzunehmen und die Geburten und Sterbefälle zu beurlunden. 
Zum Kommissar für die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwest Afrika ist an Stelle 
des Wirklichen Legationsraths Dr. Rettich der Wirkliche Legationsrath Freiherr v. Norden 
slocht, zum Kommissar für die Deutsch Ostafrikanische Gesellschaft an Stielle des Wirklichen 
Legationsraths Freiherrn v. Nordeuflucht der Wirkliche Legationsrath Dr. Rettich 
bestellt worden.
	        
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