Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Modifikationen der Steuerdelrete des 
Kongo-Staates. 
Nachdem durch die gleichzeitig mit der 
Brüsseler Akte von den Mächten gezeichuncte 
Detlaration bezw. ein mit den Vereinigten 
Staaten von Amerika getroffenes Separat- 
abtommen dem Kongo-Staat das Recht ein 
geräumt worden ist, innerhalb gewisser Grenzen 
Einfuhrzölle zu erheben, hat derselbe in Er- 
wartung der Ratifikation der erwähnten Verein- 
barungen bereits verschiedene Ermäßigungen 
gewisser anderweiter Abgaben eintreten lassen. 
Es ist dies durch 
19. v. M. (Bulletin Oflicic de I’Etat Indé- 
Pendant du (longo) geschehen. Die Aende- 
rungen der bisher geltenden Bestimmungen 
sind folgende: 
A. Die Gewerbesleuer auf den Elsenbein= 
handel ist ausgehoben, und die Ausfuhrzölle 
für Elsenbein für die nächsten zehn Jahre sind 
wie folgt geregelt: 
10 pCt. vom Werthe für Elfenbein aus 
den Gebieten unterhalb des Stanley-Pool und 
aus denjenigen Ländern, welche in einer Aus- 
dehnung von 50 km auf beiden Usern des 
oberen Kongo und seiner Nebenflüsse vom Stanley 
Pool bis zu denjenigen Punkten sich erstrecken, 
wo die Schifffahrt auf dem Kongo und seinen 
Nebenflüssen durch Fälle unterbrochen wird; 
25 pCt. vom Werthe des Elfenbeins, welches 
in den übrigen Gebieten des Kongostaates ge- 
lausft wird. 
B. Der Ausfuhrholl auf Kautschu! beträgt 
für die nächsten zehn Jahre 10 pCt. vom 
Werthe. 
C. Die persönlichen und direlten Steuern 
sind für die ersten fünf Jahre auf ein Drittel, 
für die folgenden fünf Jahre auf die Hälste 
herabgesetzt. 
Dandelsbewegung der franzöüischen Besitzungen 
am BSusen von Benin. 
Während des leßten Vierteljahres des 
Jahres 1890 stellten sich Einfuhr und Aus 
fuhr der französischen Besilungen am Busen 
von Benin (im Osten unseres Togo-Gebietes) 
wie folgt: 
Einfuhr: Fraues Cent. 
Grand Popo und Ague 212 956 21 
Porto-Novo 611.351 50 
Kotonn . 111988 — 
969 295 71 
eine Verordnung vom 
Ausfuhr: Francs Cent. 
Grand Popo und Ague . 276 945 95 
Porto-Novo . 654 936 83 
Kotonn 111988 — 
1 043 870 78 
Die Ein= und Aus fhr- während der drei 
ersten Vierteljahre ist auf S. 13 f. des laufen- 
den Jahrgangs ungegeben Unter Hinzu- 
rechnung derselben ergeben sich daher für das 
Jahr 1890 folgende Gesammtzahlen der Ein- 
und Ausfuhr mit Bezug auf die französischen 
Besitzungen am Busen von Benin: 
Einfuhr 3 189 891 Francs 12 Cent. 
Ausfuhr 5 929 131 11 
GQesammtumsatz 9 119 325 Francs 33 Cent. 
Die lotalen Einnahmen betrugen während 
des Jahres 1890: 
Francs Cent. 
Zölle 202 988 28 
VGewerbestenern 90 280 82 
Eintragunge sgebühren 12 688 90 
Post und Telegraph 1921 06 
Verschiedene Einnahmen 11 335 39 
Zusammen !325 211 15 
wobei Kotonn und Porto Novo nur für die 
Zeit vom 1. Mai 1890, also für 8 Monate 
in Betracht kommen. 
Da die Ausgaben für 1890 nur 
127 251 Francs 79 Cent. betragen, so ergiebt 
sich ein Ueberschuß von nahezu 200 000 Francs. 
Inwieweit die Ausgaben der Verwaltung aus 
anderen Fonds als den lokalen Einnahmen 
bestritten werden, ist allerdings nicht bekannt. 
Jedenfalls ist in Betracht zu Fiehen, daß der 
Feldzug gegen Dahomey voraussichtlich Kosten 
verursacht hat, welche den Ueberschuß aus den 
lolalen Einnahmen bei weitem übersteigen. 
Britisch-Ken-Guinea. 
Dem von dem Administrator Macgregor 
an den Gouverneur von Oncensland erstatteten 
Jahresbericht über Britisch Neu-Guinca für die 
Zeit vom 1. Juli 1889 bis 30. Juni 1890 
(Sydney, ch. Sotter, Government Printer, 
1890) entnehmen wir folgende Mittheilungen: 
Handel und 
Bis zum Ende des mit dem 30. Juni 1890 
abschließenden Finanzjahres wurden in den 
beiden Stationen Port Moresby und Samarai 
Waaren im Werthe von zusammen 16 104 
Pfd. Sterl., das sind 330 132 Mark, einge- 
Schifffahrt.
	        
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