Modifikationen der Steuerdelrete des
Kongo-Staates.
Nachdem durch die gleichzeitig mit der
Brüsseler Akte von den Mächten gezeichuncte
Detlaration bezw. ein mit den Vereinigten
Staaten von Amerika getroffenes Separat-
abtommen dem Kongo-Staat das Recht ein
geräumt worden ist, innerhalb gewisser Grenzen
Einfuhrzölle zu erheben, hat derselbe in Er-
wartung der Ratifikation der erwähnten Verein-
barungen bereits verschiedene Ermäßigungen
gewisser anderweiter Abgaben eintreten lassen.
Es ist dies durch
19. v. M. (Bulletin Oflicic de I’Etat Indé-
Pendant du (longo) geschehen. Die Aende-
rungen der bisher geltenden Bestimmungen
sind folgende:
A. Die Gewerbesleuer auf den Elsenbein=
handel ist ausgehoben, und die Ausfuhrzölle
für Elsenbein für die nächsten zehn Jahre sind
wie folgt geregelt:
10 pCt. vom Werthe für Elfenbein aus
den Gebieten unterhalb des Stanley-Pool und
aus denjenigen Ländern, welche in einer Aus-
dehnung von 50 km auf beiden Usern des
oberen Kongo und seiner Nebenflüsse vom Stanley
Pool bis zu denjenigen Punkten sich erstrecken,
wo die Schifffahrt auf dem Kongo und seinen
Nebenflüssen durch Fälle unterbrochen wird;
25 pCt. vom Werthe des Elfenbeins, welches
in den übrigen Gebieten des Kongostaates ge-
lausft wird.
B. Der Ausfuhrholl auf Kautschu! beträgt
für die nächsten zehn Jahre 10 pCt. vom
Werthe.
C. Die persönlichen und direlten Steuern
sind für die ersten fünf Jahre auf ein Drittel,
für die folgenden fünf Jahre auf die Hälste
herabgesetzt.
Dandelsbewegung der franzöüischen Besitzungen
am BSusen von Benin.
Während des leßten Vierteljahres des
Jahres 1890 stellten sich Einfuhr und Aus
fuhr der französischen Besilungen am Busen
von Benin (im Osten unseres Togo-Gebietes)
wie folgt:
Einfuhr: Fraues Cent.
Grand Popo und Ague 212 956 21
Porto-Novo 611.351 50
Kotonn . 111988 —
969 295 71
eine Verordnung vom
Ausfuhr: Francs Cent.
Grand Popo und Ague . 276 945 95
Porto-Novo . 654 936 83
Kotonn 111988 —
1 043 870 78
Die Ein= und Aus fhr- während der drei
ersten Vierteljahre ist auf S. 13 f. des laufen-
den Jahrgangs ungegeben Unter Hinzu-
rechnung derselben ergeben sich daher für das
Jahr 1890 folgende Gesammtzahlen der Ein-
und Ausfuhr mit Bezug auf die französischen
Besitzungen am Busen von Benin:
Einfuhr 3 189 891 Francs 12 Cent.
Ausfuhr 5 929 131 11
GQesammtumsatz 9 119 325 Francs 33 Cent.
Die lotalen Einnahmen betrugen während
des Jahres 1890:
Francs Cent.
Zölle 202 988 28
VGewerbestenern 90 280 82
Eintragunge sgebühren 12 688 90
Post und Telegraph 1921 06
Verschiedene Einnahmen 11 335 39
Zusammen !325 211 15
wobei Kotonn und Porto Novo nur für die
Zeit vom 1. Mai 1890, also für 8 Monate
in Betracht kommen.
Da die Ausgaben für 1890 nur
127 251 Francs 79 Cent. betragen, so ergiebt
sich ein Ueberschuß von nahezu 200 000 Francs.
Inwieweit die Ausgaben der Verwaltung aus
anderen Fonds als den lokalen Einnahmen
bestritten werden, ist allerdings nicht bekannt.
Jedenfalls ist in Betracht zu Fiehen, daß der
Feldzug gegen Dahomey voraussichtlich Kosten
verursacht hat, welche den Ueberschuß aus den
lolalen Einnahmen bei weitem übersteigen.
Britisch-Ken-Guinea.
Dem von dem Administrator Macgregor
an den Gouverneur von Oncensland erstatteten
Jahresbericht über Britisch Neu-Guinca für die
Zeit vom 1. Juli 1889 bis 30. Juni 1890
(Sydney, ch. Sotter, Government Printer,
1890) entnehmen wir folgende Mittheilungen:
Handel und
Bis zum Ende des mit dem 30. Juni 1890
abschließenden Finanzjahres wurden in den
beiden Stationen Port Moresby und Samarai
Waaren im Werthe von zusammen 16 104
Pfd. Sterl., das sind 330 132 Mark, einge-
Schifffahrt.