Inhaltsverzeichnis : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

Abriß  der  Ortsgeschichte.  557

durch  seine  Enkelin,  die  Gräfin  Adelheid  von  Cleve,  an  Kaiser  Friedrich  I.
verkauft.  Floß  verpfändete  Friedrich  II.  (1212,  26.  Sept.)  dem  Ottokar  von
Böhmen  für  seine  Wahlstimme  und  anderweitigen  Beistand;  es  wurde  jedoch
von  ihm  (7  1230)  oder  doch  von  seinen  Erben  wieder  zurück  erworben;  denn
schon  Friedrichs  Sohn,  König  Konrad  IV.,  versetzte  beide  Vesten  Vlozz  und
Parkstahn  (1251)  Herzog  Otto  dem  Erlauchten  von  Bayern  um  3000  Mark
Silber  und  40  Pfd.  Regensburger  Pfenninge,  welche  Verpfändung  Konradin)
(1266)  vor  seiner  Abreise  nach  Sicilien  bestätigte.

Herzog  Heinrich  von  Niederbayern)  erhielt  in  der  Theilung  des  hohenstaufischen
  Nachlasses  Flozz,  Parchstein  und  Widen  (1269,  28.  Septbr.)  und
diese  Gebiete  erscheinen  deßhalb  auch  im  angeführten  Salbuche,  obwohl  Kö.
nig  Rudolph  von  Habsburg  schon  1281  alle  seit  1245  geschehenen  Verpfändungen
  und  Veräußerungen  der  Reichsgüter  für  ungültig  erklärt  hatte  und
auch  diese  ehemalige  hohenstaufische  Privatbesitzung  als  ein  Reichsgut  zurückforderte,
  wie  sie  denn  auch  König  Albrecht  mit  dem  Pleißner-Land  und  Eger
(1298)  dem  Böhmenkönig  Wenzel  (IV.)  für  50,000  Mark  verschrieb;  und
sein  Nachfolger  Kaiser  Heinrich  VII.  den  oberbayerischen  Herzogen  Rudolph
und  Ludwig  (1309)  um  2000  Mark  Goldes  für  die  gegen  die  Böhmen  aufgewendeten
  Gelder  „als  Reichs-Pfandschaft“  einräumte.  Auch  Ludwig  gab
bei  Gelegenheit  seiner  Königswahl  darüber  dem  Könige  Johann  von  Böhmen
(1314)  eine  Pfandverschreibung  von  10,000  Mark  Silbers,  die  er  (1339)
bestätigte.

Aus  dem  Jahre  1316  (12.  Mai)  erwähnen  wir  eine  abermalige  Verpfändung?)
  des  Reiches  Burgen  Floß  und  Parkstein  mit  allen  Zugehörungen

es  den  v.  Brandt  verkaufte.  Vor  ihnen  waren  die  Raschauer  da  gesessen  (1494);
darnach  ward  es  mit  Reuth  zusammen  besessen  und  war  zuletzt  Patrimonialgericht
  des  Herrn  v.  Korb.  Daran  stoßt  das  vormalige  freiherrl.  von  Lilien'sche
Patrimonialgericht  Ilsenbach,  das  1655  von  den  Reltzenstein  an  die  Rummel
  gelongte.  Zwischen  beiden  südwärts  liegt  das  ehedem  Preckendorfische  Gut
Schlattein,  dessen  Zehenten  mit  dem  zu  Poppenhof  (Landg.  Vohenstrauß)
König  Konradin  (1261)  dem  Kloster  Waldsassen  schenkte,  das  ihn  (1260)  dem
deutschen  Orden  vertauschte.

1)  Zur  Zeit  des  Hohenstaufischen  Besitzes  gülteten  Vlozze  und  Parkstein  vnd  die
Weyde,  und  Loge,  und  Mandtel  2c.  nach  Nürnberg  zur  Reichsvogtei.  Damals
wurde  die  Burghut  zu  Vlozze  und  zu  Parkstein  auf  60  Pfd.  Regensburger  Pfenninge
  geachtet.

2)  Er  schenkte  (1287)  dem  Kloster  Waldsassen  all  seine  Zehenten  und  Einkünfte  zu
Pfreimd,  Floß,  Parkstein,  Adelnburg  und  Weiden,  in  welch  letzterer  Stadt  dieses
Stift  einen  eigenen  Kasten  hatte  und  (1739—42)  einen  großen  Klosterhof  nebst
Getreidespeicher  erbaute,  worin  sich  nun  das  k.  Bezirksgericht  befindet.

2)  Schon  1315,  6.  Mai  wurde  durch  Schiedsrichter  ausgesprochen,  König  Ludwig
solle  seinem  Bruder  dem  Herzoge  Rudolph  2000  Mark  Silbers,  die  sie  auf  Gloß